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Neu-ulm: Gnadenfrist für das Ost-Ampelmännchen in Neu-Ulm

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Gnadenfrist für das Ost-Ampelmännchen in Neu-Ulm

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    Vorerst darf das Ost-Ampelmännchen in Neu-Ulm bleiben.
    Vorerst darf das Ost-Ampelmännchen in Neu-Ulm bleiben. Foto: Alexander Kaya

    Ein kleiner Mann hält die Behörden auf Trab: das Ost-Ampelmännchen. An insgesamt 21 Fußgängerampeln in Neu-Ulm hat der leicht korpulente Hutträger das herkömmliche „West-Männchen“ verdrängt. Jahrelang störte sich niemand daran, im Gegenteil – bis zum Herbst vorigen Jahres. Ein Bürger beschwerte sich bei der Regierung von Schwaben, denn in Bayern ist das Ost-Ampelmännchen nicht zulässig – mag es bei vielen Verkehrsteilnehmern auch noch so beliebt sein. Nach einigem Hin und Her zeichnet sich jetzt ein Kompromiss ab – für die Ampeln mit Ostalgie-Charme gibt es eine Gnadenfrist.

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