Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Covid-19-Infektion eines Polizeibeamten als Dienstunfall eingestuft. Wie der Sprecher des Gerichts, Wolfgang Miller, am Freitag betonte, handele es sich aber um eine Einzelfallentscheidung. Der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte die Entscheidung, die das Verwaltungsgericht am Freitag veröffentlicht hat. Bislang seien die von rund 100 von Polizeibeamtinnen und - beamten gestellten Dienstunfallanträge im Freistaat immer abgelehnt worden.
Neu-Ulm