Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Neu-Ulm: Ulmer greift Polizisten an und beleidigt sie auf drei Sprachen

Neu-Ulm

Ulmer greift Polizisten an und beleidigt sie auf drei Sprachen

    • |
    Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigung musste sich ein Ulmer vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.
    Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigung musste sich ein Ulmer vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Als die Polizei im Oktober des vergangenen Jahres wegen einer Schlägerei zu einer Kneipe in Neu-Ulm anrückte, fanden die Beamten vor dem Lokal folgende Szene vor: Ein Mann, der sich mit einer blutenden Kopfverletzung von dem Ort entfernen wollte und ein weiterer, der Angeklagte, der diesem hinterher eilte. Als die Beamten helfen wollten, kam es zur Auseinandersetzung.

    Das Ganze spielte sich etwa kurz vor zwei Uhr nachts ab. Der Angeklagte war zusammen mit Freunden in einer Kneipe, in der er nach eigener Aussage "nicht viel" getrunken hat: "Nur ein paar Bier und Bacardi Cola." In der Bar geriet einer der Begleiter des Angeklagten in einen Streit mit einem anderen Gast. Es kam zu einer Schlägerei, bei der der Begleiter mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen wurde. Dieser taumelte stark blutend aus dem Lokal auf die Straße. Der Angeklagte folgte ihm.

    Ulmer ist aggressiv gegenüber den Beamten und beleidigt sie auf drei Sprachen

    Als die Polizei eintraf, befürchteten die Beamten, dass der 41-Jährige der Täter sei und stellten sich zwischen ihn und den Verletzten. Der Angeklagte reagierte daraufhin sehr aggressiv, beleidigte die anwesenden Polizisten auf Deutsch, Türkisch und Albanisch und versuchte immer wieder, zu seinem Bekannten zu gehen. Dieser wurde von anderen Beamten medizinisch versorgt, bis ein Rettungswagen eintraf.

    Als der Angeklagte sich nicht beruhigte, nicht seine Personalien herausgeben wollte und wiederholt versuchte, sich an den Polizisten vorbeizudrängeln, wurde er am Boden fixiert und ihm wurden Handschellen angelegt. Auf dem Weg zum Polizeiauto versuchte er mehrfach, die Beamten zu treten. Deshalb setzten sie Pfefferspray ein. Im Wagen spuckte er um sich, traf aber keinen der Polizisten. Die ganze Zeit über und auch später auf der Wache beleidigte der Mann weiterhin die Beamten. Am nächsten Morgen wurde bei ihm ein Restalkoholgehalt von 0,8 Promille im Blut nachgewiesen.

    Anklage wegen tätlichem Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung

    Der Ulmer ist mehrfach vorbestraft und hat bereits einige Zeit im Gefängnis verbracht. Er ist Vater von vier Kindern im Alter von fünf bis zwölf Jahren, die aktuell bei Pflegefamilien untergebracht sind. Von deren Mutter lebt er getrennt. Er ist derzeit arbeitslos und bezieht Hartz IV.

    Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung von mehreren Polizisten und plädierte für eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Dies begründete die Staatsanwältin mit der kriminellen Vergangenheit des Angeklagten. Die vorherigen Strafen hätten ihn scheinbar nicht belehrt. Die Verteidigung sprach sich für eine einjährige Freiheitsstrafe mit Bewährung aus, da es sich um eine "Ausnahmesituation" gehandelt habe und der Angeklagte betrunken war. Außerdem gestand er die Tat, sieht ein, dass er sich falsch verhalten hat, und hat sich bei den betroffenen Polizisten entschuldigt. Der Angeklagte versprach: "So etwas wird nicht wieder vorkommen."

    Es ist die letzte Chance für den Angeklagten

    Das Amtsgericht Neu-Ulm befand den Angeklagten allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Richterin Gabriele Buck begründete das Urteil damit, dass die Beleidigung von Polizisten nicht toleriert werde. Durch sein aggressives Verhalten sei der Polizeieinsatz behindert worden und es sei Glück gewesen, dass nichts Schlimmeres geschehen sei. Dafür sei auch Alkohol keine Entschuldigung. Obwohl der Angeklagte vorbestraft ist, liegt seine letzte Straftat zwei Jahre zurück und er scheine sein Leben wieder in den Griff bekommen und sich um seine Familie kümmern zu wollen. Buck bekräftigte, dass der 41-Jährige Glück habe, wenn das Urteil rechtskräftig werde. Es sei seine allerletzte Chance, ohne Haft davon zu kommen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

    Nach dieser Gerichtsverhandlung folgte ein zweiter Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein 38-jähriger Mann soll in einem Café in Neu-Ulm laut herum geschrien haben, bis die Polizei alarmiert wurde. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte lag der Angeklagte auf dem Boden. Als die Beamten ihm helfen wollten, schrie er diese an und beleidigte sie. Bei der Festnahme leistete er Widerstand und beschimpfte die Polizisten in der Gewahrsamszelle weiterhin. Eine Polizistin, die auch im vorherigen Prozess Zeugin war, sollte auch in diesem Fall aussagen. Dazu kam es jedoch nicht, da der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschien.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden