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Neu-Ulm/Ulm: Neue Corona-Regeln: Was gilt in Neu-Ulm, in Ulm und im Alb-Donau-Kreis?

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Neue Corona-Regeln: Was gilt in Neu-Ulm, in Ulm und im Alb-Donau-Kreis?

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    Wegen der bundesweiten Corona-Notbremse gibt es in beiden Teilen der Doppelstadt Ulm-Neu-Ulm fast die gleichen Regeln.
    Wegen der bundesweiten Corona-Notbremse gibt es in beiden Teilen der Doppelstadt Ulm-Neu-Ulm fast die gleichen Regeln. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Bereits im vergangenen Jahr haben die unterschiedlichen Corona-Regeln in den Grenzregionen zwischen den Bundesländern für Verwirrung gesorgt. Mit der bundesweiten Corona-Notbremse wurden die Beschränkungen nun angeglichen. Damit sollen unter anderem Ausflüge in Regionen mit lockereren Regeln vermieden werden. Trotzdem gibt es einige kleine Unterschiede zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Worauf man im Grenzland von Donau und Iller achten muss.

    Vergangene Woche wurde die Corona-Notbremse angezogen. Seit Samstag gelten die neuen Regeln des Infektionsschutzgesetzes bundesweit. Sie stellen die Minimal-Einschränkungen dar, die ergriffen werden müssen, sobald ein Land- oder Stadtkreis eine bestimmte Inzidenz überschreitet. Härtere Regeln können von den Regierungen der einzelnen Bundesländer dennoch verhängt werden. Während Baden-Württemberg die Einschränkungen vollständig an die Notbremse anpasste, hielt Bayern zunächst an den meisten härteren Regeln fest. Am Mittwoch traten dann auch im Freistaat Lockerungen in Kraft. Nun gibt es nur noch wenige Unterschiede zwischen den beiden benachbarten Bundesländern.

    Keine Spaziergänge nach 22 Uhr und Distanz-Unterricht an Schulen

    "Der größte Unterschied von den bayrischen Corona-Beschränkungen zur Notbremse liegt in der Ausgangssperre", sagt Kerstin Weidner, die Pressesprecherin des Landratsamtes Neu-Ulm. Ab einer Inzidenz von 100 gilt in den betroffenen Landkreisen zwischen 22 Uhr bis fünf Uhr eine Ausgangssperre, allerdings ist in den Regelungen des Bundes zwischen 22 und 24 Uhr Sport im Freien und Spazierengehen gestattet, sofern man alleine unterwegs ist. Diese Möglichkeit gibt es in Bayern nicht. Nach 22 Uhr darf man seine Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen. Spaziergänger oder Jogger aus Baden-Württemberg sollten sich also um diese Uhrzeit nicht mehr nach Bayern verirren.

    Während in Baden-Württemberg Schüler erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht geschickt werden, ist dies in Bayern schon ab einem Wert von 100 Pflicht. Da sich die Inzidenz in der Stadt Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Landkreis Neu-Ulm über 165 befindet, findet in der Region vorerst kein Präsenzunterricht statt.

    Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch in Bayern zu fünft kontaktlos Sport treiben. Dabei müssen sie sich aber im Freien aufhalten. Werden sie dabei von einem Erwachsenen betreut, muss dieser einen negativen Corona-Test vorweisen können.

    "Click&Meet" erst wieder ab einer Corona-Inzidenz unter 150

    Für den Handel gilt nun in Bayern, wie auch bundesweit: Der Einkauf in Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, ist mit vorher vereinbartem Termin und negativem Corona-Test "Click&Meet" nur bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt. Vor der Notbremse war "Click&Meet" noch bis zu einem Wert von 200 gestattet.

    Wie in der Corona-Notbremse vorgesehen, dürfen in Bayern Ladengeschäfte im Handwerk wie Fotostudios oder Schneidereien, Buchläden, Gartenmärkte und Blumengeschäfte seit Mittwoch wieder öffnen. Dort gelten dann die gängigen Hygienevorschriften. Baumärkte dürfen hingegen nicht öffnen. Bei Betrieben, in denen Gartencenter und Baumärkte zusammenhängen, gilt: Wenn mehr als die Hälfte der Waren zum Gartenbedarf gehören, darf vollständig geöffnet werden. Ist das nicht der Fall, kann nur Gartenzubehör verkauft werden. So kann beispielsweise Dehner in Neu-Ulm vollständig öffnen, während im Bauhaus in Ulm lediglich Gartenbedarf angeboten werden kann. "Ich sehe die Regelung als Testlauf für weiter Geschäftsöffnungen", sagt Oliver Stipar, Regionalgeschäftsführer der IHK Schwaben. "Jeder Laden, der öffnen darf, ist gut." Die Öffnungen könnten genutzt werden, um wichtige Erfahrungen für weitere Schritte zu sammeln.

    Alle Tier- und Pflanzenliebhaber können sich ebenfalls freuen, denn auch die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärtendürfen in Bayern geöffnet werden. Voraussetzung für einen Besuch ist für alle ab sechs Jahren ein negativer Corona-Test, der nicht älter ist als 24 Stunden.

    Wie laufen die Corona-Impfungen in Bayern und Baden-Württemberg?

    In Bayern sollen vollständig Geimpfte in Zukunft negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Das heißt, sie müssen etwa beim Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test vorweisen oder nach der Einreise aus dem Ausland nicht in Quarantäne. Ministerpräsident Markus Söder hofft, durch die Einbindung der Hausärzte das Impfen zu beschleunigen, sodass bereits ab Mitte oder Ende Mai die Priorisierung fällt und alle Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot bekommen. Im Landkreis Neu-Ulm werden, laut Landratsamt, derzeit die Menschen der Priorisierungsgruppe zwei, hauptsächlich über 70-Jährige, geimpft. Damit hinkt der Landkreis etwas hinter dem Rest von Bayern her, denn nach den Worten von Söder werden in 82 von 96 Regionen des Freistaates bereits Menschen aus der dritten Gruppe geimpft. Für den Impfstoff von AstraZeneca wurde in Bayern bereits die Priorisierung aufgehoben. Jeder volljährige Bürger darf sich bei seinem Hausarzt mir dem Vakzin impfen lassen. In den Impfzentren werden inzwischen keine Impfungen mit AstraZeneca mehr angeboten.

    In Baden-Württemberg halte man an der vorgegebenen Impfpriorisierung fest, sagt Bernd Weltin, der Pressesprecher des Landratsamts Alb-Donau-Kreis. Derzeit werden die über 60-Jährigen aus der dritten Prioritätsgruppe geimpft. Ab Anfang Mai sind auch Menschen mit Vorerkrankungen aus dieser Gruppe berechtigt und dürfen einen Termin ausmachen. Vollständig geschützte Personen müssen bei der Einreise aus dem Ausland oder bei Kontakt zu einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.

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