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Neu-Ulm/Ulm: Die neuen E-Scooter sorgen in Neu-Ulm für tierischen Ärger

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Die neuen E-Scooter sorgen in Neu-Ulm für tierischen Ärger

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    Wenn man nicht auf den Radweg ausweichen möchte, ist für Fußgänger oder Mütter mit Kinderwagen kein Vorbeikommen an den Rollern.
    Wenn man nicht auf den Radweg ausweichen möchte, ist für Fußgänger oder Mütter mit Kinderwagen kein Vorbeikommen an den Rollern. Foto: Michael Kroha

    Gabriele Mendle ist stinksauer. Vor wenigen Tagen ist sie an der Lessingstraße in Offenhausen entlang gefahren und hat einen jungen Mann auf einem E-Roller gesehen, der gerade von Beamten der Polizei Neu-Ulm angehalten wurde. Der E-Scooter sei einfach mitten auf dem Gehweg stehen gelassen worden. Das wollte die 62-Jährige nicht auf sich sitzen lassen – schon viel zu oft musste sie sich über rücksichtslose E-Roller-Fahrer aufregen.

    „Ich habe bei der Polizei angerufen und gefragt, ob der Roller denn da mittendrin stehen bleibt. Die waren sehr nett, sind zu der Stelle gefahren und haben den Roller vom Gehweg weggestellt“, erzählt Mendle. Die vorläufige Festnahme des Verkehrssünders sei in diesem Moment wohl vorgegangen.

    Ärger in Neu-Ulm: Ältere Personen mit Rollator kommen nicht an E-Scootern vorbei

    Ihrer Meinung nach gehören die E-Scooter weg. „Die Dinger stehen überall rum. Das kann nicht sein, dass man mit einem Kinderwagen, dem Fahrrad oder einem Gehwagen nicht vorbeikommt“, schimpft die Burlafingerin.

    Sie macht sich außerdem Sorgen um ihre 92-jährige Schwiegermutter. „Die schafft das nicht, so ein Ding wegzustellen, damit sie mit ihrem Rollator vorbeikommt.“ Einmal in der Woche ist Mendle im Wiley unterwegs, da soll die E-Scooter-Situation besonders schlimm sein. Bis zu 50 Roller würden zu Stoßzeiten quer auf dem Gehweg stehen.

    Sie sieht keinen Sinn darin, einen E-Roller zu benutzen. „Man kann doch mit dem Fahrrad fahren. Und die Dinger haben nicht einmal einen Gepäckträger für Einkäufe“, findet die 62-Jährige. Sie überlegt, sich bei der Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger über die Roller zu beschweren. Damit wäre sie nicht die einzige.

    Einige Bürger beschweren sich bei der Stadt Neu-Ulm

    Mit dem Start der Firma Tier im September und der damit steigenden Zahl der E-Scooter im Stadtgebiet, stieg die Anzahl der Beschwerden bei der Stadt Neu-Ulm spürbar an, so Daniela Reuther, stellvertretende Pressesprecherin der Stadt Neu-Ulm.

    Hauptgründe seien dabei das behindernde Abstellen der E-Scooter und die Benutzung von nicht für E-Scooter zugelassenen Gehwegen. Nach einigen Tagen ging laut Reuther die Beschwerdelage allerdings wieder deutlich zurück.

    Heidelberg und Tübingen als E-Roller-Vorbild für Neu-Ulm

    Derzeit sind zwei E-Scooter-Anbieter in Ulm und Neu-Ulm tätig, Zeus und Tier. Beide Firmen streben eine Anzahl von je etwa 300 E-Scootern an, aktuell sind etwa 400 Roller in Ulm und Neu-Ulm unterwegs.

    „Wie viele E-Scooter insgesamt für die Doppelstadt sinnvoll und verträglich sind, ist derzeit offen“, so Reuther. Hier seien die beiden Städte im Austausch mit vergleichbaren Städten wie Heidelberg oder Tübingen. Doch auch dort gibt es bekannte Probleme mit den E-Scootern.

    Bei einer Polizeikontrolle Ende August wurden an einem Freitag von 20 bis 2.30 Uhr 27 Verstöße in Heidelberg gemeldet: darunter das Fahren zu zweit, unerlaubte Gehwegnutzung, Missachtung von Rotlicht und vor allem Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Rhein-Neckar-Zeitung schrieb: „Fast jeder vierte E-Scooter-Fahrer war alkoholisiert“. Droht Neu-Ulm das gleiche?

    Alkoholfahrten, Drogeneinfluss und Fahrten zu zweit: Die Probleme in Neu-Ulm

    Die Zahlen der Polizei Neu-Ulm zeigen eine eindeutige Tendenz. Während es im Mai und Juni dieses Jahres drei E-Scooter-Fahrten über der 0,5-Promillegrenze gab, waren es seit Juli schon elf E-Scooter-Fahrer, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

    „Hier gilt, wie auch beim PKW ein Bußgeld von 500 Euro, wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird“, erklärt Thomas Hodruss, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben/Südwest. Beim zweiten Mal wird es noch teuerer: Dann muss der alkoholisierte E-Roller-Fahrer 1000 Euro zahlen. Am Samstag, 19., und Sonntag, 20. September, wurden gleich vier betrunkene E-Scooter-Fahrer im Landkreis Neu-Ulm gemeldet.

    Von Mai bis heute gab es sogar sechs Fälle von Trunkenheit im Verkehr in Bezug auf E-Scooter. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die vor Gericht kommt. In diesen Fällen hatten die Fahrer über 1,1 Promille. Wer zu zweit auf einem E-Roller fährt, muss zwingend nüchtern sein. „Da ist das entscheidende, dass der führende Rollerfahrer nicht alkoholisiert ist“, erklärt Hodruss. Doch an sich sei das "Zu zweit Fahren" keine Straftat. Stand jetzt sind außerdem im Bereich Neu-Ulm keine Verkehrsunfälle mit E-Scootern erfasst, so der Pressesprecher.

    Lage in Ulm mit E-Scootern ist entspannter

    In Ulm sieht die Lage bei Weitem nicht so kritisch aus. Beim Polizeipräsidium Ulm wurden in diesem Jahr erst vier Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen registriert, nur einer davon in Ulm. „Angesichts der wenigen registrierten Unfälle lässt sich daraus weder eine Tendenz noch sonst eine statistische Aussage ableiten“, sagt Holger Fink von der Pressestelle der Ulmer Polizei. „Wir gehen jedoch aktuell von einer hohen Dunkelziffer bei der Zahl der Unfälle aus.“

    Denn wie bei Unfällen mit Fahrrädern beispielsweise, werden diese in der Regel nur dann der Polizei gemeldet, wenn jemand verletzt wurde oder Dritten Schaden entstand. Die Ulmer Polizei geht davon aus, dass sich die Zahl der Unfälle parallel zu den Zulassungszahlen verändern wird, wie das auch bei den E-Bikes zu beobachten war. „Deren Zahl steigt stetig an, analog die Zahl der beteiligten E-Bike-Fahrer bei Verkehrsunfällen“, erklärt Fink.

    Die Beschwerden bei der Polizei seien noch überschaubar. Doch auch hier gehen die Beamten davon aus, dass es mehr werden.

    Die Polizei gibt folgende Tipps im Umgang mit E-Scootern:

    • Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das Autofahren. Also zum Beispiel nicht unter dem Einfluss von Alkohol (0,5 Promille-Grenze) oder Drogen fahren.
    • Nicht ablenken lassen, Finger weg vom Handy.
    • Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
    • Mit dem E-Scooter darf nur auf dem Radweg gefahren werden. Wenn keiner vorhanden ist, muss die Straße benutzt werden.
    • Achten Sie darauf, dass sie den E-Scooter so abstellen, dass er für niemanden ein Hindernis darstellt.
    • Generell werden E-Scooter nach deutschem Recht als Kraftfahrzeuge eingestuft. Verstöße werden also dementsprechend geahndet.

    Weitere Tipps zur Sicherheit gibt die Polizei hier.

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