Laut Pressemitteilung des Gerichts fuhr der Angeklagte am 10. Januar mit einem Lastwagen von Neu-Ulm aus über die Brückenstraße und die Gänstorbrücke in Richtung Ulm. Dabei missachtete er das Befahrungsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Er rammte die Höhenbegrenzung, die hierbei beschädigt wurde, und fuhr weiter. Es entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro. Weil die Brücke seit einiger Zeit per Video überwacht wird, konnte der Fahrer ausfindig gemacht werden und wurde angezeigt.
Neu-Ulm