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Neu-Ulm: Tod nach Rauchgasvergiftung: Heizungsmonteur vor Gericht

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Tod nach Rauchgasvergiftung: Heizungsmonteur vor Gericht

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    Am Neu-Ulmer Amtsgericht läuft derzeit ein Prozess um fahrlässige Tötung.
    Am Neu-Ulmer Amtsgericht läuft derzeit ein Prozess um fahrlässige Tötung. Foto: Alexander Kaya

    Es schien eigentlich ein geringfügiges Problem zu sein: Ein Schlauch, an dem das Kondenswasser der Heizung abläuft, war porös. Der 38-jährige Heizungsmonteur tauschte ihn aus, die Anlage funktionierte wieder, ohne dass das Wasser auf den Kellerboden tropfte. Doch nur wenige Tage später ist die 91-jährige Bewohnerin des Hauses tot – gestorben an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Der angestellte Monteur steht deshalb seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht. Dort soll Richterin Gabriele Buck feststellen, ob er nicht hätte mehr überprüfen und so feststellen müssen, dass der Brennraum total verrußt war, weshalb das gefährliche Kohlenmonoxid austrat.

    Der 38-Jährige sei damals – im Oktober 2017 – zu dem Haus in Neu-Ulm gefahren, weil die Bewohnerin austretendes Wasser im Kellerraum, in dem die Anlage installiert ist, bemerkt hatte. „Es ging ihr ausschließlich darum“, erklärte er. Er habe den kaputten Schlauch gesehen, einen neuen bestellt und diesen am Tag darauf eingebaut. „Damit war mein Reparaturauftrag erledigt“, erklärte der Mann, der bereits seit zehn Jahren als Heizungsmonteur im Kundendienst arbeitet. Und weiter: „Es gab keinen Anlass, in den Brennraum zu schauen. Mir ist an der Heizung nichts aufgefallen, was nicht in den vergangenen Jahren genauso war.“

    Prozess am Amtsgericht Neu-Ulm um fahrlässige Tötung

    Die Anlage sei sehr speziell gewesen, so der Monteur weiter: Es sei die einzige ihrer Art, mit der er zu tun hatte. Deshalb arbeitete er auch eng mit dem Werkskundendienst zusammen, also der Firma, von der die Heizungsanlage stammte. Wenn er bei einem Problem nicht wusste, woher es kam, verständigte er jenes Unternehmen – und die kümmerten sich um die weiteren Schritte. So auch 2013: Bereits damals gab es ein Problem mit der Verrußung. Die Seniorin habe eine Störung an der Anlage gemeldet, so der Angeklagte. Er entschied sich dafür, direkt den

    Für die Heizungsanlage habe bei der Firma, bei der er arbeitet, kein Wartungsvertrag vorgelegen. Gib es einen, so der Monteur, werde regelmäßig alles durchgecheckt. Allerdings: Aus E-Mails des zuständigen Werkskundendienstes an jene Firma geht hervor, dass die Seniorin sehr wohl an einer Wartung beziehungsweise Reinigung interessiert sei. Die große Frage im Prozess war bislang, warum diese nicht auch wirklich durchgeführt wurde – der Heizungsmonteur wusste von jenem Kundenwunsch seiner Aussage nach zumindest nichts.

    Warum meldete die Heizungsanlage keine Störung?

    Zum Prozessauftakt war der Chef des Angeklagten geladen. Eine Verpflichtung zur Wartung gebe es für die Firma nicht, betonte er. Er habe es auch nicht so verstanden, dass die Frau einen Wartungsvertrag hatte abschließen wollen. „Zu dieser Anlage ist man nur gegangen, wenn sie nicht gelaufen ist.“ Aber: Bei jedem Eingriff am Brennraum seien die Abgaswerte nach Abschluss der Reparatur gemessen worden. Und: „Wir waren einmal im Jahr sowieso dort.“ Der Angeklagte sei ein „sehr gewissenhafter Arbeiter“, so sein Chef. „Er ist in dem guten Glauben weggegangen, dass alles funktioniert.“

    Ebenso fraglich wie das Thema Wartung blieb, warum die Anlage vor dem Tod der Frau keine Störung meldete. „Wenn es verrußt ist, geht die Heizung normalerweise auf Störung“, schilderte der Angeklagte – und zwar bevor, Kohlenmonoxid austrete.

    Der Monteur und sein Chef wiesen beide darauf hin, dass bedenkliche Abgaswerte bei der regelmäßigen Überprüfung durch den Schornsteinfeger auffallen hätten müssen und diese dann entsprechend hätten beseitigt werden müssten. Im weiteren Verlaufe des Prozesses soll deshalb der Schornsteinfeger aussagen, ebenso wie ein zuständiger Mitarbeiter des Werkskundendienstes. Außerdem wird ein Sachverständiger sein Gutachten zur Sache vorstellen.

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