Muss die 31-jährige Frau, die in der Donau nach ihrem Handy tauchte und danach eineinhalb Tage spurlos verschwand, sich an den Kosten für den Großeinsatz beteiligen? Diese Frage stellt sich, seit die 31-Jährige nach einem Zeugenhinweis wohlbehalten von Polizisten bei Bekannten angetroffen wurde. Wie berichtet, wusste die Frau, die wegen ihres Handy in die Donau gestiegen war, offenbar, dass nach ihr gesucht wird.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West prüft nach wie vor, ob Kosten des Einsatzes an die Frau weitergegeben werden können. Mehr könne man zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen, erklärt Pressesprecherin Johanna Graf. Die Kostenfrage sei an die Finanzabteilung weitergegeben worden, dies sei nicht mehr Aufgabe der Polizisten.
„Für uns ist der Fall abgeschlossen, sobald die Suche beendet ist“, bestätigt Michaela Baschwitz, Leiterin der Polizeiinspektion Neu-Ulm. Sie war am Wochenende als Einsatzleiterin vor Ort. „Wichtig ist, dass die Frau lebt.“ Näheres zu den Beweggründen und warum sie sich so lange nicht zu erkennen gegeben habe, müsse die 31-Jährige den Beamten nicht mitteilen.
Retter sagen in Neu-Ulm: Es war richtig, den Notruf zu wählen
Der Leiterin der Polizeiinspektion ist eines wichtig, zu betonen: „Wenn jemand sich in Not befindet, soll er unbedingt die 110 wählen“, sagt Baschwitz eindringlich. Für Hilferufe müsse niemand etwas zahlen, betont die Neu-Ulmer Polizeichefin. Auch im vorliegenden Fall sei der Notruf völlig in Ordnung gegangen aus polizeilicher Sicht, denn die Polizei komme damit ihrem grundsätzlichen Hilfsauftrag nach. „Lieber einmal zu oft den Notruf absetzen als einmal zu wenig“ sei die Devise. Spaßanrufe seien davon natürlich ausgeschlossen. Doch wenn die Notsituation und der erste Schock vorbei seien, sollte man sich melden. „Denn so ein Fall lässt einen ja auch als Helfer persönlich nicht los“, sagt Baschwitz.
Auch Helmut Graf, technischer Leiter der Wasserwacht Neu-Ulm, appelliert an die Bürger, den Notruf zu nutzen. Es sei von der Begleitung der 31-Jährigen richtig gewesen, nachts die Rettungskräfte zu alarmieren. In solchen Fällen komme keine Rechnung, so Graf. „Auch wenn jemand subjektiv meint, es ist ein Notfall, passiert da nichts.“ Im Gegenteil: „Sonst ist es sogar eher unterlassene Hilfeleistung.“ Die Leute sollen also keine Angst bekommen, für abgesetzte Notrufe zahlen zu müssen, sagt Graf.
Was den Einsatz am Samstag betrifft, werde jedoch auch die Wasserwacht prüfen, ob sie Kosten an die 31-Jährige weiterreichen kann. Denn die Organisation bekomme zwar eine gewisse finanzielle Unterstützung, doch ein großer Teil der Arbeit der Ehrenamtlichen werde immer noch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert, erklärt Graf.
Feuerwehr: Auch Helfern kann etwas passieren
„Es ist gut, dass die 31-Jährige nicht ertrunken ist“, sagt Kreisbrandinspektor Willi Schneider. Doch der Feuerwehrmann findet es nicht gut, dass die Frau sich eineinhalb Tage nicht gerührt hat. „Wenn ich nachts unter Schock stehe, okay, aber wenigstens am nächsten Tag hätte sich die Frau gleich melden können.“ Neben der Tatsache, dass sich auch die Retter Sorgen machen, begeben sie sich bei jedem Einsatz zudem selbst in Gefahr, gibt der Feuerwehrmann zu bedenken. Es könne schließlich gerade bei einer Suche auf dem Wasser auch Helfern etwas passieren.
Generell sei die Mensch- und Tierrettung laut Gesetz kostenlos, sagt Schneider. Im vorliegenden Fall überlege man noch, ob eine Rechnung gestellt wird. Denn andernfalls zahle es schließlich die Allgemeinheit. Auch die Höhe lasse sich noch nicht festlegen, das komme unter anderem auf das Fahrzeug und die Anzahl an Feuerwehrleuten an.
Hier lesen Sie, was in der Nacht passiert ist: Handy fällt in Donau, Frau springt hinterher – und verschwindet
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