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Neu-Ulm: Strafzinsen: Sparkasse wehrt sich gegen Kritik

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Strafzinsen: Sparkasse wehrt sich gegen Kritik

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    Das Brückenhaus in Neu-Ulm ist Sitz der Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen. Die Bank führt ein Verwahrentgelt für einige Kunden ein.
    Das Brückenhaus in Neu-Ulm ist Sitz der Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen. Die Bank führt ein Verwahrentgelt für einige Kunden ein. Foto: Alexander Kaya

    Die Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen verlangt von Privatkunden sogenannte Strafzinsen (wir berichteten). Aber nicht flächendeckend und auch nicht von jedem Kunden, der mehr als 100.000 Euro auf seinem Girokonto oder auf anderen Sichteinlagen hat – das sind Konten, über die ein Kunde täglich verfügen kann. Betroffen seien lediglich rund zwei Promille der Kunden, sagte Sprecherin Carmen Partsch. In der vergangenen Woche hatte die Sparkasse noch keinen konkreten Anteil derer nennen wollen, die künftig für hohe Einlagen bezahlen sollen. In einem Punkt hüllt sich das Kreditinstitut noch immer in Schweigen: Bei der Frage, ab welcher Höhe Kunden das Verwahrentgelt, wie die Strafzinsen eigentlich heißen, bezahlen müssen. In der vergangenen Woche war von „Einlagen in beträchtlicher Höhe“ die Rede gewesen. Nun präzisierte Sparkassen-Sprecherin Partsch: Es gehe um private Kontoinhaber mit Einlagen in Höhe von mehreren 100.000 Euro. Genaue Zahlen wollte sie mit Verweis auf sensible Kundendaten nicht nennen.

    Einer der Kontoinhaber, die von der Einführung des Verwahrentgelts betroffen sind, nannte gegenüber unserer Redaktion allerdings eine Summe von weniger als 200.000 Euro. Dass er mehr Geld auf seinen Sparkassen-Konten hatte, liege Jahre zurück. Von dem Plan, eine Wohnung zu verkaufen, nehme er nun Abstand – wegen der dann wieder drohenden Strafzinsen.

    Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen führt Strafzinsen für einzelne Kunden ein

    Die Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen, die ihren Sitz im Neu-Ulmer Brückenhaus hat, wehrt sich gegen Kritik und Missverständnisse. Es sei falsch, dass jeder Kunde, der über 100.000 Euro verfüge, ein Entgelt bezahlen müsse, betonte Partsch im Gespräch mit unserer Redaktion. Es gehe um einzelne Personen, die zu einem Stichtag wesentlich mehr Geld auf dem Konto gehabt hätten. Für diese gelte ein Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro; für weitere Einlagen werde dann das Verwahrentgelt fällig.

    In den vergangenen Tagen haben sich Kunden bei der Sparkasse gemeldet und nach Informationen unserer Redaktion auch damit gedroht, ihre Konten dort zu kündigen. Dabei handelte es sich aber wohl um Kontoinhaber, die von der Regelung nicht betroffen sind.

    Der Betroffenen-Anteil von zwei Promille, den die Sparkasse nun auf Anfrage angab, entspräche bei rund 89.700 Girokonten etwa 180 Kunden. Mit ihnen hat die Sparkasse nach eigenen Angaben individuelle Absprachen getroffen. Betroffene Kunden wurden Partsch zufolge zunächst zu persönlichen Gesprächen eingeladen und erhielten anschließend Briefe, in denen die Vereinbarungen festgehalten sind. Einer der Punkte besagt, dass der genannte Freibetrag von 100.000 Euro vom Verwahrentgelt ausgenommen ist.

    Verwahrentgelt für Girokonten mit sehr hohen Einlagen

    Dass es diesen Freibetrag gibt, war nach Informationen unserer Redaktion allerdings klar gewesen. Einer der Kunden meldete sich deswegen bei unserer Redaktion. Er war auch noch nach dem Kundengesprächen davon ausgegangen, ab dem ersten Euro Strafzinsen bezahlen zu müssen. Ende der vergangenen Woche verschickte die Bank womöglich auch deshalb weitere Schreiben an ihre Kunden, das Informationen zu dieser Regelung enthielt. In den vorhergehenden Briefen war davon nicht die Rede gewesen.

    Die Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen ist die erste Bank im Landkreis, die ein Verwahrentgelt einführt. Weder die VR-Bank Neu-Ulm noch die Raiffeisenbank Mittelschwaben und die Raiffeisenbank Schwaben Mitte haben bislang vergleichbare Gebühren eingeführt. Es gebe auch keine entsprechenden Pläne, teilten Vertreter dieser Kreditinstitute unserer Redaktion auf Anfrage mit. Sparkassen-Sprecherin Carmen Partsch betont, mit jedem betroffenen Kunden seien individuelle Lösungen vereinbart worden. Man habe auch nach Möglichkeiten gesucht, die Zahlung der Entgelte zu vermeiden – sei es durch den Kauf von Wertpapieren oder auf anderen Wegen. Eine weitergehende Einführung von Verwahrentgelt im Privatkundensegment sei nicht geplant.

    Kommentar: Strafzinsen: Die Sparkasse verkauft sich schlecht

    Mit der Einführung von Verwahrentgelt geben die Banken sogenannte Negativzinsen an ihre Kunden weiter. Diese Negativzinsen müssen sie auf bei der Europäischen Zentralbank (EZB) geparktes Geld bezahlen. Derartige Entgelte sind nach Angaben von Verbraucherschützern allerdings deutschlandweit die Ausnahme.

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