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Neu-Ulm/Senden: Mann bedroht und beleidigt Sicherheitswacht in Senden - und streichelt betrunken Hasen

Neu-Ulm/Senden

Mann bedroht und beleidigt Sicherheitswacht in Senden - und streichelt betrunken Hasen

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    Ein 21-Jähriger hat die Sicherheitswacht in Senden beleidigt und bedroht.
    Ein 21-Jähriger hat die Sicherheitswacht in Senden beleidigt und bedroht. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Ein 21-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis steht wegen mehrerer Straftaten vor Gericht: Neben Beleidigungen und Widerstand gegen Polizeibeamte hat er sich auch wegen eines Hausfriedensbruchs strafbar gemacht. Hinzu kommt die Bedrohung von Mitarbeitern der Sicherheitswacht. Dafür musste er sich vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.

    Die Sicherheitswacht wollte den Kumpel des Angeklagten kontrollieren

    Im ersten Vorfall soll der Angeklagte drei Mitarbeiter der Sicherheitswacht in Senden bedroht und beleidigt haben. Als die Wacht gerade einen jungen Mann kontrollierte, der im Verdacht stand Marihuana zu besitzen, sei eine kleine Gruppe aufgetaucht, berichten die Mitarbeiter der ehrenamtlichen Streife. Mit dabei war auch der Angeklagte. Der 21-Jährige erkannte den von der Kontrolle Betroffenen als einen seiner Freunde – und empfand die Maßnahmen der Wacht als unfair.

    Der Angeklagte sei „ganz klar der Rädelsführer der Kleingruppe und sehr aggressiv“ gewesen, erzählen die Mitarbeiter. Die hitzige Situation löste sich zunächst auf, da die anderen aus der Gruppe den 21-Jährigen beruhigen konnten. Doch beim Verlassen des Platzes soll der Angeklagte den drei Mitarbeitern der Wacht zugerufen haben, dass sie eine Kugel in den Kopf bekämen.

    „Das hat mich mit einem mulmigen Gefühl zurückgelassen. Seit ich bei der Sicherheitswacht bin, habe ich noch niemanden erlebt, der so aggressiv ist“, betont einer der Mitarbeiter. Der Angeklagte beteuert dagegen, er habe nur klar machen wollen, dass man für ein Verhalten, wie es die Sicherheitswacht gezeigt habe, in anderen Ländern „Kugeln in den Kopf“ bekäme.

    21-Jähriger streichelte betrunken fremde Hasen

    Ebenfalls im August 2019 soll der Angeklagte – im betrunkenen Zustand und ohne jede Vorwarnung – in den Garten einer Familie gelaufen sein, um dort Hasen zu streicheln. Seine Begründung: Er habe sich verlaufen und die Tiere würden ihn beruhigen. Die von den Hausbesitzern alarmierte Polizei traf den Angeklagten kurze Zeit später im Stadtpark Senden an.

    Während der Diskussion mit den Beamten lief er auf die Polizisten zu und kam ihnen nahe. Als die Einsatzkräfte ihn zurückwiesen, habe er dann die Fäuste erhoben und sich wie ein Boxer positioniert – weshalb die Beamten ihn zu Boden brachten und fixierten. Dabei habe er – so beschreiben es die Beamten – mit den Füßen getreten, sich gewehrt und die Polizisten derb beleidigt.

    Außerdem soll der Angeklagte im Dezember 2019 vor einem Supermarkt in Senden mit anderen Jugendlichen gekifft haben. Auch hier habe er die Beamten beleidigt, berichtet ein Polizist.

    Im Lauf der Gerichtsverhandlung wird aber auch deutlich, dass der Angeklagte schwierige Jahre hinter sich hat. Laut einer Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe habe der 21-Jährige „bereits zur Schulzeit massive Verhaltensauffälligkeiten“ gezeigt. Er habe keinen Schulabschluss und sei in Berufsvorbereitungsprogrammen wegen Unzuverlässigkeit und „ungebührlichem Verhalten“ hinausgeworfen worden. Aktuell scheint sich die Situation des jungen Mannes aber zu verbessern: Er arbeite in einem Industriebetrieb und mache sich dort scheinbar gut, erklärt sie weiter. Unerlässlich sei es aber, dass der 21-Jährige ein Anti-Aggressionstraining absolviert und auf Alkohol und andere Drogen verzichtet.

    Alkohol sei das große Problem des jungen Mannes aus Senden

    Das sieht die Staatsanwaltschaft genauso und bezieht diese Umstände in ihr Plädoyer mit ein. Sie fordert zehn Monaten Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

    Daneben soll der Angeklagte eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft betont den mangelnden Respekt des Angeklagten gegenüber der Polizei und der Stadt. Positiv bewertet sie aber seine Entschuldigung gegenüber den Zeugen und seine Absicht, eine Ausbildung zu beginnen.

    Der Anwalt des Angeklagten stimmt der Staatsanwaltschaft weitgehend zu und stellt den Alkoholkonsum seines Mandanten als zentrales Problem dar. „Die Nachreife und der Fortschritt sind aber deutlich zu erkennen“, betont der Anwalt. Er sieht eine Jugendstrafe von acht Monaten zur Bewährung als ausreichend an.

    In seinem Urteil folgt der Vorsitzende Richter Bernhard Lang der Staatsanwaltschaft und verurteilt den 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, der geforderten Geldstrafe sowie einem Anti-Aggressionstraining und einem Alkohol- und Drogenverbot für ein Jahr.

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