Er hatte zwar Marihuana in der dreifachen Menge dessen besessen, was der Gesetzgeber als „nicht geringe Menge“ bezeichnet, aber dennoch ist er keineswegs der „klassische Junkie“. So sprach Richter Thomas Mayer am Mittwoch über einen 27-jährigen Bosnier, der vor dem Neu-Ulmer Schöffengericht angeklagt war und auch alles freimütig zugab. Ein Jahr Haft auf Bewährung mit zweitausend Euro Geldauflage an das Diakonische Werk lautete das Urteil, und die Vorgeschichte hatte dazu geführt, dass das Gericht einen „minderschweren Fall“ erkannte.
Neu-Ulm/Senden