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Neu-Ulm: Prozess in Neu-Ulm: Mann zahlt Luxusauto nicht und wird in Italien gefasst

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Prozess in Neu-Ulm: Mann zahlt Luxusauto nicht und wird in Italien gefasst

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    Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Betrüger zu einer Haftstrafe verurteilt.
    Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Betrüger zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Zwei Jahre und fünf Monate muss ein 49-jähriger Allgäuer hinter Gitter, sofern das Urteil rechtskräftig wird, das vom Schöffengericht des Amtsgerichts Neu-Ulm verkündet wurde. Hinzu kommen wahrscheinlich noch weitere zwei Jahre, die dem Angeklagten aus einer anderen Haftstrafe von sechs Jahren zunächst auf Bewährung erlassen worden waren. Auch diesmal handelte es sich um "Betrug in einem besonders schweren Fall": Der sehr eloquent auftretende Mann - er hat ein komplettes Jurastudium mit beiden Staatsexamina und eine Karriere als Rechtsanwalt hinter sich - hatte im Jahr 2019 bei der Neu-Ulmer Niederlassung einer großen deutschen Automarke das damals exklusivste Elektroauto der Spitzenklasse bestellt.

    Das Autohaus war von dem Kunden so angetan, dass es sich bemühte, für diesen schon ein halbes Jahr vor dem offiziellen Verkaufsbeginn eines der deutschlandweit ersten drei Fahrzeuge der limitierten Sonderedition zu bekommen, was auch gelang. Der scheinbare Spitzenkunde wickelte den gesamten Kauf per E-Mail ab und legte schließlich eine "Payment"-Überweisungsbestätigung einer englischen Bank vor, die ihren Hauptsitz auf den Bahamas hat.

    Prozess in Neu-Ulm: Verkäufer ließ sich vom Auftreten des Kunden blenden

    Der Verkäufer und offensichtlich auch seine Vorgesetzten waren von dem noblen Schein so geblendet, dass dem nun erstmals persönlich auftretenden Luxuskunden an einem Freitagnachmittag das Fahrzeug mit allem Drum und Dran übergeben wurde. Vorsichtshalber hatte der Verkäufer noch eine Kollegin, die für die Kontrolle der Zahlungseingänge zuständig war, beauftragt, sie solle ihm Bescheid geben, falls das Geld am Freitagmittag noch nicht eingetroffen sei. Doch die Kollegin hatte anscheinend frei oder sie kümmerte sich nicht sofort darum; so genau war das aus der Zeugenaussage des Verkäufers nicht herauszuhören. Jedenfalls stellte sich am folgenden Montag heraus, dass nicht die Spur einer Überweisung aus England oder von den Bahamas zu finden war.

    Nun wollte man dem Kunden, der ja laut Verkäufer als "König" anzusehen ist, aber noch nicht gleich zu nahe treten: Es folgten vier Monate E-Mails und Telefonate hin und her, in denen der Allgäuer Jurist stets versicherte, dass die Überweisung in Auftrag gegeben worden sei und dass er der Sache nachgehen wolle. Als "Sicherheit" sandte er sogar den Fahrzeugbrief ans Autohaus zurück, aber andererseits hatte er sich bereits drei Tage nach der Übergabe bei einem Berliner Pfandhaus erkundigt, wie viel er denn für das Auto bekommen könne. Da ihm der dort gebotene Betrag aber nicht als ausreichend erschien, behielt er es bei sich. Er hätte nämlich - so schilderte er vor Gericht - mit dem 83.000 Euro teuren Auto bei einem Weiterverkauf durchaus 130.000 Euro erlösen können, was ihm als "professionellem Finanzhändler" gewiss leichtgefallen wäre.

    Luxusauto nicht bezahlt: Betrüger wird im Urlaub in Italien gefasst

    Aber nun fuhr er zuerst noch in den Urlaub nach Südtirol, und zwar genau zu der Zeit, als man bei der Autofirma die Geduld verlor und die Nobelkarosse über das eingebaute Ortungssystem suchen ließ. So war es für das Autohaus und die inzwischen eingeschaltete Neu-Ulmer Kripo ein Leichtes, den aktuellen Standort in Südtirol festzustellen und die italienische Polizei einzuschalten. Am nächsten Morgen standen die Carabinieri beim Urlaubsgast vor der Tür und beschlagnahmten das Fahrzeug. Dieses hatte vom Verkauf bis zur nun anberaumten Verhandlung rund 24.000 Euro an Wert verloren, aber nicht nur dieser Betrag, sondern der Betrug insgesamt standen jetzt vor Richterin Gabriele Buck und ihren Schöffen zur Debatte.

    Auf den Antrag des Angeklagten, man möge die Sachbearbeiterin der Bank aus Nassau/Bahamas als Zeugin vorladen, ließ sich das Gericht "wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit" nicht ein, und Verteidiger Georg Mayer hatte mit seinem Plädoyer auf Freispruch einen schweren Stand. Ihm blieb nur, zu verlangen, dass weitere Aufklärung betrieben werden solle, weil eben leider keine anderen Belege als der "Payment"-Schein da seien. Und übrigens glaube er nicht, dass ein Mann, dem noch zwei Jahre Bewährung aus einer anderen Strafe wegen Betrugs offenstehen, nochmals bewusst habe betrügen wollen.

    Amtsgericht Neu-Ulm verurteilt Blender zu Haftstrafe

    Doch das Gericht blieb mit seinem Urteil von zwei Jahren und fünf Monaten Haft nur vier Monate unter dem Antrag von Staatsanwalt Weber, und Richterin Buck las dem Angeklagten in der Urteilsbegründung deutlich die Leviten: Das Gericht sei der "vollen Überzeugung", dass er das Fahrzeug bestellt habe, ohne es bezahlen zu können. Der vermeintliche "Payment"-Beleg sei "nichts aussagend", da sei nicht einmal eine Bankverbindung des angeblichen Absenders ersichtlich. Laut BaFin (Bundesamt für Finanzen) besitze der Angeklagte keinerlei Vermögenswerte - im Gegenteil habe er beim Freistaat Bayern aus früheren Affären noch gut 1,2 Millionen Euro Schulden. Er sei "erheblich einschlägig vorbestraft", habe "nichts getan, um zur Aufklärung beizutragen" und habe auch "nichts aus der Haft gelernt". Er lebe in einer "Scheinwelt", in der er nicht an die noch offene Reststrafe von zwei Jahren gedacht habe. So sei dem Gericht nur geblieben, ihn als "ganz offensichtlichen Betrüger" zu verurteilen.

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