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Neu-Ulm: Prozess: Handy-Chat soll Vergewaltigung beweisen

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Prozess: Handy-Chat soll Vergewaltigung beweisen

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    Auf diesem Fußweg in Neu-Ulm geschah die zweite Tat.
    Auf diesem Fußweg in Neu-Ulm geschah die zweite Tat. Foto: Alexander Kaya

    Am vergangenen Verhandlungstag im Geiselnahme-Prozess am Landgericht Memmingen (wir berichteten) sind vor allem Zeugenaussagen und Chatverläufe zwischen dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer und dem mutmaßlichen Täter als Beweismittel herangezogen worden.

    Der Angeklagte soll zwei schwere Taten begangen haben

    Wegen zweier Taten, jener Vergewaltigung (vermutlich Mitte April 2019) und einer Geiselnahme mit versuchter

    Die bereits erschienenen Berichte zu dem Gerichtsfall lesen Sie hier: Prozess: "Wenn du keinen Sex mit mir hast, werd' ich dich töten"und hier: Prozess: Hat er seine Ex-Freundin vergewaltigt?

    Im zweiten Fall kann es sich um keine Geiselnahme handeln

    Die Strafkammer stellte am Donnerstag fest, dass es sich im zweiten Fall rechtlich gesehen um keine Geiselnahme handeln kann. Der Mann soll in einer Nacht im Mai 2019 auf der Augsburger Straße das mutmaßliche Opfer von hinten festgehalten haben und gesagt haben, dass sie mit ihm schlafen solle oder er sie töten würde. „Die Stabilisierung der Ermächtigung liegt nicht vor“, erklärte Staatsanwalt Sebastian Muhr.

    Das heißt in nicht-juristischer Sprache: Da der mutmaßliche Täter sein Ziel nicht änderte, nachdem er die Frau festhielt, ist es keine Geiselnahme. Um eine solche hätte es sich nur gehandelt, wenn eine neue Situation entstanden wäre. Zum Beispiel, wenn der Mann die Frau erpresst hätte oder wenn eine dritte Person im Spiel gewesen wäre.

    WhatsApp-Chats beweisen die Vergewaltigung

    Im anderen Fall, der Vergewaltigung der Ex-Freundin, gab es am vergangenen Prozesstag neue Erkenntnisse, die den 30-Jährigen belasten. Ihm wird vorgeworfen, seine Freundin auf deren Sofa vergewaltigt zu haben, nachdem sie ausdrücklich gesagt habe, dass sie keinen Sex möchte. Chatverläufe und auch die Aussage eines Kriminalbeamten zeigten eindeutig die Probleme in der Beziehung zwischen dem 30-jährigen Eritreer und der 40-Jährigen und untermauerten die Vergewaltigungsvorwürfe. Beispielsweise schrieb die Ex-Freundin ein paar Tage nach dem Vorfall via WhatsApp: „Hast du respektiert, dass ich keinen Sex wollte? Hast du nicht. Obwohl ich mehrmals Nein gesagt habe.“ Der Mann antwortete: „Aber du hast das Problem angefangen.“ Das Problem soll laut dem Angeklagten eine Affäre mit einem befreundeten Mann gewesen sein.

    Schwierige Beziehung: Eifersucht und Ohrfeigen

    Die habe es aber laut der 40-Jährigen nie gegeben, dafür jede Menge Eifersüchteleien und sogar zwei Ohrfeigen vonseiten ihres damaligen Partners. Trotz allem schien sie ihm nichts Böses gewollt zu haben. „Ich wünsche dir, dass du eine Frau findest, mit der du glücklich wirst“, schrieb sie – ebenfalls nach dem Vorfall in ihrem Wohnzimmer.

    Opfer wollte ihren Ex-Freund nicht anzeigen

    Auch Staatsanwalt Muhr sagte, dass das Opfer keinerlei Belastungseifer gezeigt habe und den Vorfall nicht zur Anzeige bringen wollte. Diese war von der Polizei gekommen, die im Zuge der Ermittlungen zur zweiten Tat das Handy des Beschuldigten untersucht und die verdächtigen Chatverläufe gefunden hatte. Daraufhin war die Ex-Freundin vernommen worden.

    Der Richter wird am Mittwoch das Urteil verkünden

    Am kommenden Mittwoch wird Richter Christian Liebhart das Urteil verkünden. Staatsanwalt Muhr plädierte aufgrund der Beweislage für insgesamt acht Jahre Freiheitsstrafe, Verteidiger Michael Bogdahn ist dafür, dass die Zeit im Gefängnis nicht über drei Jahre und sechs Monate hinausgehen soll.

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