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Neu-Ulm: Prozess: Autofahrer verletzt Ordnerin bei Einstein-Marathon

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Prozess: Autofahrer verletzt Ordnerin bei Einstein-Marathon

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    Beim Versuch ein Auto aufzuhalten, verletzte sich eine Ordnerin beim Einstein-Marathon 2018 an der Kasernstraße in Neu-Ulm.
    Beim Versuch ein Auto aufzuhalten, verletzte sich eine Ordnerin beim Einstein-Marathon 2018 an der Kasernstraße in Neu-Ulm.

    Ein 37-Jähriger fuhr beim Einstein-Marathon im vergangenen Jahr mit seinem Auto trotz Verbots auf einem Teil der abgesperrten Laufstrecke in Neu-Ulm. Eine Frau, die als Streckenposten vor Ort postiert war, versuchte noch, ihn aufzuhalten und hielt sich an dem Wagen fest. Doch sie stürzte und verletzte sich dabei unter anderem am Kopf. Am Donnerstag musste sich der Mann nun wegen gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.

    Gleich zu Beginn der Verhandlung, knapp ein Jahr nach dem Vorfall, entschuldigte sich der Angeklagte erstmals bei der 39-jährigen Ordnerin, die als Nebenklägerin anwesend war. Anschließend schilderte der Familienvater, der strafrechtlich bis dato noch nie aufgefallen war, das Geschehen – eine Dolmetscherin übersetzte für den rumänischen Staatsangehörigen.

    Der Angeklagte wollte seine Frau zur Arbeit fahren

    Er habe seine Frau zur Arbeit fahren wollen, berichtete er. Gemeinsam mit ihr und dem damals zweieinhalbjährigen Kind im Wagen sei er mit seinem Audi Q5 aus einem Innenhof auf die Kasernstraße gefahren. Als er auf die Straße fuhr, seien ihm bereits viele Läufer entgegen gekommen und hätten mit den Fäusten gegen sein Auto geschlagen. „Unser Kind hatte panische Angst, hat geschrien und geweint“, schilderte der Angeklagte die Situation im Auto. Dass er an diesem Tag dort nicht fahren durfte, sei ihm bewusst gewesen. Er habe gedacht, dass er den gesperrten Abschnitt schnell wieder verlassen könne. Als er langsam bis zur Ampel an der Kreuzung fuhr, sei die Ordnerin hergekommen und habe ihm gesagt, dass er hier nicht mit seinem Auto durchfahren dürfe. Anschließend habe sich die Frau vor den Wagen gestellt. Kurz darauf sei er ein kleines Stück zurück gefahren und habe daraufhin versucht, an der Ordnerin vorbei zu fahren, um zu parken. Dann sei alles ganz schnell gegangen.

    „Ich war schon halb in der Kreuzung, als ich gesehen habe, dass sie sich an meinem Auto festhält. Das war ein Schock“, sagte der Angeklagte. Als er gemerkt habe, dass die Frau hingefallen sei, habe er in dieser Stresssituation nach rechts gelenkt und sei noch ein paar Meter weiter gefahren, bevor er sein Auto abbremste. All das habe sich in wenigen Sekunden abgespielt. Richter Stefan Nielsen wertete die Aussagen des 37-Jährigen als Geständnis.

    Ähnliche Angaben zum Vorfall machte auch die Ordnerin selbst. Als sie sich an dem Auto festhielt und gegen die Scheibe klopfte, sei der Wagen immer schneller geworden. In der Folge sei sie gestolpert. Beim Sturz habe sie sich mehrere Prellungen und Schürfwunden sowie ein Schleudertrauma zugezogen. Beschwerden habe sie heute allerdings keine mehr. Mehrere Zeugen, unter anderem eine weitere Ordnerin, die Frau des Angeklagten, mehrere Läufer und ein Pressefotograf, bestätigten mit ihren Aussagen vor Gericht den vom Angeklagten geschilderten Ablauf.

    Staatsanwältin Pfaudler sah den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt und forderte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, zwei Monate Führerscheinentzug sowie eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung. Daniela Spiegel, die Verteidigerin des Angeklagten, hielt eine geringere Bewährungsstrafe für angemessen – die Dauer legte sie allerdings ins Ermessen des Gerichts. Richter Nielsen schloss sich in seinem Urteil letztlich der Forderung der Staatsanwältin an. Neben der neunmonatigen Bewährungsstrafe und dem zweimonatigen Führerscheinentzug muss der 37-Jährige 1500 Euro Schmerzensgeld sowie 1000 Euro an das diakonische Hilfswerk zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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