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Neu-Ulm: Polizisten als „Abzocker“ beschimpft und Stinkefinger gezeigt: 1000 Euro Strafe

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Polizisten als „Abzocker“ beschimpft und Stinkefinger gezeigt: 1000 Euro Strafe

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    Der Stinkefinger: Keine nette Geste. Zeigt man ihn Polizisten, wird's teuer.
    Der Stinkefinger: Keine nette Geste. Zeigt man ihn Polizisten, wird's teuer.

    Soll keiner sagen, er lasse sich aus finanziellen Gründen sein Maul verbieten: Seine laut („Abzocker“) und deutlich (Stinkefinger) artikulierten Unmutsäußerungen gegenüber vermeintlich ungerechtfertigten Tempokontrollen der Polizei hat sich ein 50 Jahre alter Mann aus Burlafingen 1000 Euro kosten lassen. Ganz freiwillig allerdings nicht, denn das Amtsgericht Neu-Ulm hatte die Kundgebung des Mannes nicht als bloße Meinungsäußerung, sondern als Beleidigung von

    Als Fußgänger war er gar nicht betroffen

    Bei der Hauptverhandlung am Dienstag klärte er Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer darüber auf, dass er Geschwindigkeitsmessungen an sich nicht pauschal ablehne – vorausgesetzt, sie finden vor Schulen oder Kindergärten statt. Ansonsten aber, so die Ansicht des Angeklagten, sollten Radarmessungen tunlichst unterbleiben – oder zumindest angekündigt werden. Als Fallbeispiel führte er den 15. Juni 2011 an, als eine Beamtin und ein Beamter der Polizeiinspektion Neu-Ulm sich kurz nach 23 Uhr anschickten, an der Augsburger Straße in Neu-Ulm in Höhe der „Schäfervilla“ eine Radarpistole aufzubauen.

    Den 50-Jährigen, der nach einem Kneipenbesuch in Ulm zu Fuß auf dem Heimweg war, deutete das offenbar als nächtliche Wegelagerei. Obwohl er als laufender Passant „von der Maßnahme (Tempokontrolle) nicht betroffen war“, so die Polizistin, ließ er en passant und in Hörweite der Beamtin die Bemerkung „ihr Abzocker“ fallen, die er – sozusagen tateinheitlich – mit einem Stinkefinger optisch anreicherte.

    "In manchen Situationen muss man Unmut kundtun"

    Den Vorfall selbst stritt der Beschuldigte gar nicht ab, schließlich gebe es Situationen, „in denen man seinen Unmut kundtun muss“. So eine Situation sei eingetreten gewesen – und das sei „Abzocke“. Allerdings behauptete der Mann, das A-Wort „20 Meter“ entfernt geäußert zu haben, beim angeblichen Stinkefinger habe es sich lediglich um das Geld assoziierende Reiben von Daumen und Zeigefinger gehandelt.

    Nach der Beweisaufnahme, als beide Polizisten übereinstimmend die Anklagepunkte bestätigt hatten, zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Zu dieser Entscheidungsfindung trugen zwei Punkte bei: Nach der Beweisaufnahme stand es nach Einschätzung des Angeklagten „zwei zu eins“ gegen ihn. Erleuchtend kam hinzu, dass Richter Mayer dem ohne Anwalt erschienenen Mann erklärte, dass im Fall einer Verurteilung die Tagessatzhöhe steigen könnte. kr

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