Um die 30 Jugendliche sollen in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Party in einem Hotel im Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen gefeiert haben. Aktuell geltende Corona-Regeln wurden dabei nach Angaben der Polizei missachtet. Gegen die Jugendlichen wird jetzt ermittelt.
Wie die Polizei mitteilt, sei am Sonntag gegen 0.15 Uhr bei der Polizei die Mitteilung eingegangen, dass in dem Hotel in der Max-Eyth-Straße über eine größere „Veranstaltung“ stattfinde. Dort würden sich in verschiedenen Zimmern circa 30 Jugendliche aufhalten. Sie würden zudem laut Musik hören, Alkohol trinken und Drogen konsumieren.
Polizei rückt zum Hotel an: Mehrere Jugendliche flüchten
Mehrere Streifenwagen der Neu-Ulmer Polizei fuhren daraufhin zum Hotel. Als die Einsatzkräfte eintrafen, sollen sich nach Angaben der Polizei ein Dutzend offensichtlich Jugendliche fluchtartig in alle Himmelsrichtungen entfernt haben.
Circa 20 Personen konnten durch die Streifen aber gestellt und einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass sich die betroffenen Jugendlichen tatsächlich mehrere Hotelzimmer in der betreffenden Anlage buchten und in diesen ihre „Veranstaltung“ beziehungsweise Party abhielten.
Die Polizei geht aufgrund der vor Ort vorgefundenen dynamischen Veranstaltung von einer erhöhten Infektionsgefahr aus. Keiner der anwesenden Personen habe eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Abstände seien in keiner Weise eingehalten worden. Und die vor Ort anwesenden Personen hätten augenscheinlich unter Alkoholeinfluss gestanden.
Hotelparty in Neu-Ulm: Jugendliche kam wohl aus mehreren Landkreisen
Zudem würden sich die Wohnorte der Betroffenen über mehrere angrenzende Landkreise erstrecken. Eine Kontaktverfolgung im Infektionsfall wäre dadurch wesentlich erschwert, so die Polizei in ihrer Mitteilung.
Doch damit noch nicht genug: Bei der Kontrolle soll laut Polizei bei einem 20-Jährigen eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden worden sein. Eine 17-Jährige sei so stark alkoholisiert gewesen, dass sie in Gewahrsam genommen und auf die Dienststelle gebracht wurde. Dort sei sie dann von ihren Eltern abgeholt worden.
Die Jugendlichen erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Der junge Mann, bei dem das Betäubungsmittel aufgefunden wurde, wird zudem wegen eines Vergehens gemäß dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt. (AZ)
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