Ein von der Stadt für etwa 10000 Euro in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte ergeben, dass die Entscheidung des bayerischen Innenministeriums, das die Kreisfreiheit im Juni abgelehnt hatte, fehlerhaft ist (wir berichteten). Dagegen hätte sich die Stadt vor Gericht mit einer Normerlassklage wehren können. Doch sowohl die Verwaltung als auch alle Stadträte waren sich einig, dass dies nichts bringen würde.
Neu-Ulm