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Neu-Ulm/Memmingen: Prozess: Wie die heiße Ware aus "Lenas Bioladen" verschickt wurde

Neu-Ulm/Memmingen

Prozess: Wie die heiße Ware aus "Lenas Bioladen" verschickt wurde

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    Massenweise Marihuana wurde von Neu-Ulm aus verschickt. Absender war „Lenas Bioladen“, eine Drogenplattform im Darknet.
    Massenweise Marihuana wurde von Neu-Ulm aus verschickt. Absender war „Lenas Bioladen“, eine Drogenplattform im Darknet.

    Nahezu zwei Meter lang sind auf der Ablage hinter dem Richtertisch die Aktenordner aufgereiht, elf Zeugen sind geladen und noch vier Fortsetzungstermine angesetzt: Der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen steht eine umfangreiche Aufgabe bevor. Es gilt, die Vorgänge um den Rauschgiftversand namens „Lenas Bioladen“ aufzuklären und abzuurteilen. Auftakt war am Donnerstag. Und es stellte sich heraus: Die Täter waren weniger raffiniert, als sie selber von sich dachten, als sie ihre heiße Ware von Neu-Ulm aus verschickten.

    Unter einem Decknamen wurde ein schwunghafter Versandhandel mit Marihuana betrieben.
    Unter einem Decknamen wurde ein schwunghafter Versandhandel mit Marihuana betrieben. Foto: Allyse Pulliam, dpa (Symbolbild)

    Unter diesem Decknamen wurde, so die Anklage, seit dem Jahr 2017 ein schwunghafter Versandhandel mit Marihuana im „Darknet“ betrieben, dem nur getarnt zugänglichen Teil des Internets. Wie die Staatsanwältin von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft aus Bamberg vortrug, sollen die drei Angeklagten auf verschiedenen Plattformen in 8723 Einzelchargen insgesamt 51,3 Kilogramm Cannabisprodukte verkauft und hierfür mindestens 741.227 Euro eingenommen haben. Nachdem die Beteiligten – ein 42 Jahre alter Mann aus dem Alb-Donau-Kreis, seine 34 Jahre alte Ehefrau und ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Reutlingen – dies alles gemeinsam getan haben sollen, wurde dies als „bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ angeklagt.

    Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen

    Schon vor gut drei Wochen war der Versuch einer "Verfahrensabsprache" unternommen worden, eines juristischen "Deals", um im Falle eines umfassenden Geständnisses einen umständlich langen Prozess zu vermeiden und dafür den Angeklagten einen absehbaren Strafrahmen zuzusagen. Am Donnerstag haben die Parteien nochmals verhandelt und nun den Rahmen abgesteckt: Die Frau kommt mit einer Bewährungsstrafe mit maximal zwei Jahren davon; während den beiden Männern fünf bis sechseinhalb Jahre Haft drohen. Die Staatsanwältin legte Wert auf die Feststellung, dass mit ihr unter sechs Jahren nichts zu machen sei, und so wurde es protokolliert.

    Zunächst ging es Verteidiger Mihael Milosevic darum, seine Mandantin aus der Schusslinie zu nehmen, indem er ein umfassendes Geständnis der Frau vortrug. Sie sei gegen ihren Willen in die Sache hinein geraten, und habe nur ihrem Mann beim Versand mitgeholfen, weil das, so wörtlich, ein „Mords-G'schieß“ gewesen sei. Als die ganze Arbeit – Portionieren, in Folie verschweißen, Verpacken und Versenden – zur Routine geraten und sie schwanger geworden sei, habe sie sich aus der Sache zurückgezogen. Ihr tue es heute leid, da mitgemacht zu haben.

    Nach dem Amoklauf wird das Darknet beobachtet

    Die beiden Männer ließen über ihre Verteidiger Alfred Nübling, Christian Barthelmes und Michael Bogdahn erklären, dass sie zunächst keine Angaben machen und sich erst im folgenden Verhandlungstermin erklären wollten. So wurde in die Beweisaufnahme eingetreten, wobei hierzu als erster Zeuge der Ermittlungsführer der Bamberger Generalstaatsanwaltschaft, ein Kriminalhauptkommissar, auftrat. Er schilderte, wie bei der bayerischen Polizei nach dem Amoklauf im Münchner Olympia-Einkaufszentrum anno 2016 neue Ermittlungsarten begonnen wurden, weil der damalige Täter zugegeben hatte, sich die Waffe im Darknet besorgt zu haben. Deshalb wurde eine eigene Einheit gebildet, die ab 2016 ihr besonderes Augenmerk auf diese dunkle Seite des Internets gerichtet habe.

    Bald sei dabei „Lenas Bioladen“ aufgefallen, und durch einige wenige Probekäufe habe man sich vergewissert, was da lief. Obwohl die Versender der heißen Ware einiges getan hatten, um ihre Identität zu verschleiern, sei es doch gelungen festzustellen, dass die Groß- und Maxibriefe mit den eingeschweißten Päckchen fast durchwegs im Raum Neu-Ulm versandt worden seien. Die Einschreibenummern der Briefe und weitere Hinweise aus dem Bundeskriminalamt – näheres nannte der Ermittler nicht ausführlich – trugen dazu bei, die Versandmethode aufzuklären.

    Ein Briefkasten in der Memminger Straße in Neu-Ulm war der Anlaufpunkt

    Um nicht in unerwünschte Videoaufnahmen zu geraten, hatte einer der Männer die Sendungen stets vorfrankiert nicht in Postfilialen aufgegeben, sondern in Großbriefkästen, also die bekannten gelben freistehenden Säulenbriefkästen, gelegt. Dort fiel es zunächst nicht auf, dass jeweils größere Mengen an Briefen eingeworfen wurden. Ein besonderer Schwerpunkt sei dabei ein solcher Briefkasten an der Memminger Straße in Neu-Ulm gewesen. Durch Kontrolle der Post-Sammel-Lastwagen, aber auch durch in der Nähe installierte Videokameras und weitere Observationen sei es schließlich gelungen, einen der Täter zu identifizieren.

    Nun ging die Ermittlungsarbeit erst richtig los, denn es galt zum Beispiel, den über die Kryptowährung Bitcoin abgewickelten Zahlungsverkehr aufzuklären. In einem umfangreichen Vortrag legte der Kriminaler das eindeutige Ergebnis der Arbeit vor, die auch durch Telekommunikationsüberwachung („TKÜ“), also Telefonabhörung, Wohnungsdurchsuchungen und weitere Maßnahmen unterstützt worden sei. Dabei hatte der jüngere der beiden Männer immer geglaubt und auch damit geprahlt, dass er als Polizistensohn die Tricks der Ermittler schon kenne, was sich als Irrglaube herausstellte.

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    So wurden beispielsweise die Jacke und die Stoffbeutel gefunden, mit denen einer der beiden Angeklagten ausgerüstet war, als er zu den Briefkästen ging und die Versandware einwarf. Ebenso wurden umfangreiches Verpackungsmaterial und eine Vakuumiergerät für die Folienpäckchen entdeckt. Und schließlich half nicht einmal mehr die mithilfe von „VPN“ („Virtuelles Privates Netzwerk“) vorgenommene Anonymisierung des Bitcoin-Zahlungsverkehrs, weil sich die Kripo offensichtlich seit einiger Zeit auch mit der „Anti-Forensik“, also der Abwehr gegen ihre Arbeit, auskennt. So darf man mit Interesse dem nächsten Verhandlungstermin entgegensehen, der am 22. April um 9 Uhr im Landgericht Memmingen beginnt.

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