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Neu-Ulm/Memmingen: Lenas Bioladen: Drogendealer müssen jahrelang ins Gefängnis

Neu-Ulm/Memmingen

Lenas Bioladen: Drogendealer müssen jahrelang ins Gefängnis

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    Der Darknet-Drogen-Shop Lenas Bioladen hat viele Kiffer beliefert. Das Cannabis wurde von Neu-Ulm aus verschickt.
    Der Darknet-Drogen-Shop Lenas Bioladen hat viele Kiffer beliefert. Das Cannabis wurde von Neu-Ulm aus verschickt. Foto: Torsten Leukert, dpa (Symbolbild)

    Schneller als zu Beginn erwartet ging das Verfahren um den schwunghaften Cannabis-Handel im Darknet bei „Lenas Bioladen“ zu Ende: Schon am vierten Verhandlungstag standen die Plädoyers und das Urteil der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichtes Memmingen auf der Tagesordnung.

    Geständnisse bringen den Dealern von Lenas Bioladen Vorteile

    Zum raschen Prozessende beigetragen hatten nicht nur Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sondern auch die Angeklagten selbst: Die beiden Männer aus dem Alb-Donau-Kreis und dem Raum Reutlingen sowie die Ehefrau eines der Beschuldigten hatten bald eingesehen, dass sie gegen ein Geständnis einen absehbar günstigen Strafrahmen herausholen konnten und sie waren dazu von ihren Verteidigern offensichtlich gut beraten worden.

    Wäre eine „verfahrensvereinfachende Absprache“ – kurz „Deal“ genannt – nicht zustande gekommen, hätte sich der Prozess wohl noch mit 20 bis 30 Verhandlungstagen bis ins kommende Jahr hinziehen können, wobei Rechtsanwalt Michael Bogdahn als einer der vier Verteidiger andeutete, dass bis dahin die Rechtslage bezüglich der Strafbarkeit von Cannabis eine andere sein könnte.

    Dealer von Lenas Bioladen waren ihre eigenen Kunden

    So aber waren Strafen zwischen sechs und sechseinhalb Jahren vereinbart worden. Im Urteil wurden daraus für beide Männer jeweils sechs Jahre und zwei Monate Haft, die Ehefrau des Angeklagten aus dem Alb-Donau-Kreis kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten davon. Zunächst steht den Hauptangeklagten aber ein bis zu zweijähriger Aufenthalt in einer Entzugsklinik bevor: Nach 13 Monaten „Vorwegvollzug“, auf den die bereits abgesessenen elf Monate U-Haft angerechnet werden, folgt die forensische Psychiatrie, und wenn sie sich dort gut führen und der Entzug erfolgreich ist, haben sie Chancen, einen erheblichen Rest der Haft auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Sie hatten nämlich mit Marihuana nicht nur gehandelt, sondern auch ihre eigene Sucht damit „versorgt“.

    In „Lenas Bioladen“ hatten sie außerdem so „erfolgreich“ Handel betrieben, dass der Vorsitzende Richter kommentierte, man hätte mit dieser Energie, wäre sie nicht kriminell eingesetzt worden, durchaus auch legal ein gutes Geschäft betreiben können. Immerhin standen 8726 Verkäufe von insgesamt mehr als 55 Kilogramm Marihuana mit einem Umsatz von mehr als 832.000 Euro zur Debatte. Die Geschäftsverteilung war einfach: Einer besorgte die Ware und betrieb den Shop im Darknet, und der andere war für Verpackung und Versand zuständig. Die Ware wurde geruchsdicht in Folie eingeschweißt und über Großbriefkästen in Neu-Ulm verschickt. Deshalb war auch die Justiz in Bayern zuständig, weil der Briefeinwurf den Tatort bestimmte. Seine Ehefrau war ihm dabei behilflich, bis sie das Zeug wegen ihrer Schwangerschaft nicht mehr riechen konnte.

    Den Dealern wuchs Lenas Bioladen über den Kopf

    Dass die Dealer den „Bioladen“ selbst schlossen, als ihnen der Umfang des Ganzen über den Kopf wuchs und dass sie nicht mit weitaus gefährlicheren chemischen Drogen gehandelt hatten, wurde ihnen zugutegehalten. Nun müssen sie allerdings „Wertersatz“ leisten, was bedeutet, dass die Gewinne eingezogen werden – soweit sie für das Gericht feststellbar waren. Aber die Prozessökonomie verhinderte monatelange Verhandlungen über alle Einzelheiten, wobei nicht sicher ist, ob überhaupt noch mehr hätte ermittelt werden können. So sprach der Vorsitzende Richter Thomas Hörmann davon, dass „Details nicht aufklärbar“ seien. Nun ist zum einen sichergestellt, dass der Darknet-Handel beendet wurde, dass zum anderen beide Haupttäter ihre Sucht bekämpfen können und dass sie damit die Chance bekommen, nach der Haft ein straffreies Leben zu führen.

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