Wie das Arbeitsgericht Neu-Ulm am Montag mitteilte, akzeptiert die Frau die Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung. Ein ursprünglich für diesen Dienstag angesetzter Gerichtstermin wurde daher kurzfristig abgesagt.
Rauswurf nach Elternzeit unvermeidlich
Der Leiterin eines kirchlichen Kindergartens war während der Elternzeit gekündigt worden. Im Juni hatte das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass die katholische Kirche dies nicht darf. Da ihre Homosexualität aber gegen die Moralvorstellungen der Kirche verstößt, war der Rauswurf nach Ablauf der
Erfolg für Erzieherin
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warf der katholischen Kirche am Montag vor, dass sie die öffentliche Diskussion über die Kündigungspraxis gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern scheut und nur daher den Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts akzeptierte.
Für die Erzieherin sei das Ergebnis dagegen ein voller Erfolg, da sie mit ihrer Kündigungsschutzklage ohnehin nicht mehr hätte erreichen können. Weil die Frau 14 Jahre lang bei der katholischen Kirche beschäftigt gewesen sei, falle die Abfindung sehr hoch aus. (dpa/lby)