Ein 30-Jähriger trat am Donnerstag sein einmonatiges Fahrverbot an, indem er seinen Führerschein bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm in Verwahrung gab. Der Polizeibeamte, der den Führerschein entgegennahm, belehrte den 30-Jährigen daraufhin zum Fahrverbot. Er wies ihn nochmals darauf hin, dass er bis zum Ende des Fahrverbotes kein Fahrzeug führen darf, für das eine Fahrerlaubnis gebraucht wird.
Nachdem der Mann das Dienstgebäude der Polizei verlassen hatte, beobachtete der Polizeibeamte dann jedoch, wie der Mann in seinen, vor der Dienststelle geparkten Pkw einstieg und wegfuhr.
Der Mann konnte nach kurzer Fahrt von einer Streife angehalten werden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Gegen den 30-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbotes eingeleitet. (az)
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