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Neu-Ulm: Ein Knigge fürs Stand-up-Paddling?

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Ein Knigge fürs Stand-up-Paddling?

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    Die Donau ist bei Stand-up-Paddlern sehr beliebt.
    Die Donau ist bei Stand-up-Paddlern sehr beliebt. Foto: Alexander Kaya

    Man kann im Konflikt zwischen der neuen Trendsportart Stand-up-Paddling (SUP) und dem Naturschutz nur auf Kommunikation setzen, sagt Ralf Schreiber vom Landesbund für Vogelschutz. Die immer beliebter werdende Individualsportart wird inzwischen ganzjährig betrieben, vor allem im Sommer, aber dank Neoprenanzügen auch in den kälteren Monaten.

    Eine in Auftrag gegebene Masterarbeit hatte gezeigt, dass Stand-up-Paddler Wasservögel sehr stören können – sowohl überwinternde Wasservögel als auch Wasservögel, die im Frühjahr am Gewässer brüten. Da sich solche Störungen bei Wasservögeln negativ auf die Fortpflanzung auswirken und die Fluchten die Tiere viel Energie kosten, setzt Schreiber auf Vernunft – und einen „Knigge“ für Stehpaddler.

    Stand-up-Paddler können eine Gefahr für Vögel sein

    Viele, die sich ein Stand-up-Paddle-Board gekauft haben, finden es toll, auf dem Brett stehend und mit dem Stechpaddel in der Hand über ein Gewässer zu gleiten. In Ulm und Neu-Ulm gibt es auch Möglichkeiten, Boards auszuleihen und an geführten Touren auf der Donau teilzunehmen. Auf dem Fluss ist die Sportart erlaubt – nicht erlaubt ist es aber, in die Naturschutzgebiete Lichternsee und Gronne einzufahren, die beide Rückzugsgebiete für gefährdete Vogelarten sind. Bedauerlicherweise aber, sagt Schreiber, ignorieren manche Stand-up-Paddler diese Vorgabe und stören die Vögel, die – so das Ergebnis der Masterarbeit – vor dem stehenden Menschen mit Paddel in der Hand über weit größere Distanzen flüchten als vor flachen, sich annähernden Objekten. Fluchtdistanzen von über 500 Metern seien keine Seltenheit, sagt Schreiber.

    Der Diplombiologe hätte am liebsten, dass Stand-up-Paddles, für die die Regeln des Kanusports gelten, mit einer Art „Beipackzettel“ verkauft werden: einer Anleitung an jedermann, wo und wie es sinnvoll ist, sich auf Gewässern zu bewegen – und wo und wie nicht. „Es braucht Rücksicht auf die Natur, aber es braucht natürlich auch Rücksicht auf Schwimmer in den Seen, die von einem Board am Kopf getroffen werden können.“

    Stand-up-Paddling: Wo man im Landkreis wann aufs Wasser darf

    Auf ausgewiesenen Badeseen des Landkreises ist Stand-up-Paddling in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt, erklärt Gerhard Wieser, Fachbereichsleiter der Wasserschutzbehörde im Neu-Ulmer Landratsamt. Die Neu-Ulmer Grünanlagen-Satzung verbietet Stand-up-Paddles ebenso wie Surfbretter und Boote in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September auf dem Pfuhler und dem Ludwigsfelder See. Außerhalb dieser Zeit wünscht sich Schreiber, dass Sportler die breite Schilfgürtelzone am nördlichen Ufer und die bewachsenen Uferteile am Ostufer des Pfuhler Sees beachten, weil sie Rückzugsorte für Vögel sind. „Wer mit dem Board loszieht, soll sich vorher informieren und Gedanken machen“, wünscht er sich und berichtet von einem Kite-Surfer, dessen Brett in der Vergangenheit noch nicht flügge gewordene Junge der gefährdeten Flussseeschwalben tötete.

    Und welche Gewässer sind für Stand-up-Paddler im Landkreis auch ab Mai noch zugelassen? Gerhard Wieser weiß es genau: „Der Riedelsee in Unterelchingen, der Schwenk-See in Thalfingen, der Buschelbergsee in Nersingen, der Brandstätter See bei Burlafingen und der südliche Sendener Waldsee.“ Nicht zugelassen ist Stand-up-Paddling von Mai bis September dagegen am Ludwigsfelder See und am Pfuhler See, am nördlichen Sendener Waldsee, am südlichen Filzinger See, am Vöhringer See und am Unterelchinger Schützensee. Das Befahren der Kleinen Donau in Neu-Ulm ist erlaubt, jedoch helfe man der Natur schon viel, wenn sich ein Stand-up-Paddler bei der Durchfahrt auf sein Board setzt und damit für Wasservögel weniger bedrohlich wirkt, erklärt Biologe Schreiber.

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