Eher selten geht es in den Verhandlungssälen des Amtsgerichts Neu-Ulm so hitzig und emotional zu, wie beim gestrigen Prozesstermin wegen einer angeblich versprochenen Wunderheilung. Am Ende jedoch ließ sich Richter Thomas Mayer vom temperamentvollen Plädoyer von Rechtsanwalt Manfred Gnjidic, der Freispruch für seinen Mandaten forderte, nicht beeindrucken: Er verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafen von sechs Monaten und der Zahlung von 3790 Euro an das Opfer sowie 1200 Euro an das Rote Kreuz.
Neu-Ulm