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Neu-Ulm: Das macht der Neu-Ulmer Kreistag - und so viel Geld erhält jeder Kreisrat

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Das macht der Neu-Ulmer Kreistag - und so viel Geld erhält jeder Kreisrat

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    Der Neu-Ulmer Kreistag setzt sich aus 70 Mitgliedern und dem Landrat zusammen. Das Gremium trifft sich regelmäßig, um über Entscheidungen, die den Landkreis betreffen, zu sprechen. Am 15. März wird auch der Kreistag neu gewählt.
    Der Neu-Ulmer Kreistag setzt sich aus 70 Mitgliedern und dem Landrat zusammen. Das Gremium trifft sich regelmäßig, um über Entscheidungen, die den Landkreis betreffen, zu sprechen. Am 15. März wird auch der Kreistag neu gewählt.

    Es sind nur noch wenige Tage bis zur Kommunalwahl. Am Sonntag, 15. März, werden nicht nur die Stadt- und Gemeinderäte sowie die Bürgermeister neu gewählt, sondern auch der Kreistag. Dieser ist zugleich das wichtigste Gremium des Landkreises. Doch wofür ist der Kreistag eigentlich zuständig? Und wie viel Geld erhalten Kreisräte und die Fraktionen? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    Wie setzt sich der Neu-Ulmer Kreistag zusammen?

    Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 70 Kreisräten. Seit der Wahl 2014 gehören ihm 33 Mitglieder der CSU, 14 der SPD, zwölf der Freien Wähler, acht von Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der FDP und zwei fraktionslose Mitglieder an.

    Warum hat der Neu-Ulmer Kreistag genau 70 Mitglieder?

    Die Größe hängt mit der Einwohnerzahl zusammen. Landkreise mit bis zu 75000 Einwohnern haben nur 50 Kreisräte, Landkreise mit bis zu 150000 Einwohnern haben 60 Kreisräte und Landkreise mit mehr als 150000 Einwohnern haben 70 Kreisräte – das ist die Obergrenze. Im Landkreis Neu-Ulm leben derzeit etwa 175000 Menschen, sodass der Kreistag bei uns aus 70 Räten besteht. Aktuell gibt es in Bayern 71 Kreistage.

    Welche Aufgaben hat der Kreistag?

    Laut der bayerischen Landkreisordnung entscheidet der Kreistag über festgelegte Angelegenheiten. Er beschließt beispielsweise, wofür der Landkreis wie viel Geld ausgibt und setzt öffentliche Abgaben und Gebühren fest. Er kann Satzungen erlassen, ändern und aufheben, bestellt die Ausschüsse und die Stellvertreter des Landrats. Zudem kann der Kreistag bestimmen, wie der Landkreis heißt und in welcher Stadt oder Gemeinde die Kreisverwaltung, also das Landratsamt, ihren Sitz hat. Auf die Arbeit des Landratsamts als staatliche Behörde hat er jedoch keinen Einfluss.

    Wofür gibt es Ausschüsse?

    Sie wurden eingerichtet, damit nicht für jede Entscheidung alle 70 Kreisräte zusammenkommen müssen. Immer mit dabei ist aber der Landrat oder sein Stellvertreter, die den Ausschussvorsitz führen. Vereinfacht könnte man sagen, dass der Kreistag vor allem grundsätzliche Entscheidungen für die Arbeit des Landkreises trifft, während die Ausschüsse für die Einzelheiten zuständig sind. Sie können in ihrem Aufgabenbereich teils selbst endgültige Entscheidungen fällen oder ein Thema vorberaten und dem Kreistag empfehlen, wie er sich entscheiden soll. Ob endgültige Entscheidung oder Empfehlung, regeln die Landkreis- und die Geschäftsordnung.

    Welche Ausschüsse gibt es im Neu-Ulmer Kreistag?

    Der Kreisausschuss ist in jedem Landkreis Pflicht. Welche anderen Fachgremien regelmäßig tagen, kann jeder Landkreis selbst wählen – es gibt zum Beispiel nicht überall einen Krankenhausausschuss. In Neu-Ulm gibt es momentan neun Ausschüsse: den Kreisausschuss, den Ausschuss für Soziales und Senioren, den Jugendhilfeausschuss, den Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss, den Umwelt- und Werkausschuss, den Bau- und Planungsausschuss, den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, den Krankenhausausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss. Darüber hinaus gibt es Gremien wie den Krankenhausbeirat, die Sportkommission oder den Musikbeirat, die nur Empfehlungen geben und keine Beschlusskompetenz haben.

    Wie werden Entscheidungen getroffen?

    In der Regel wird das Thema zuerst in den im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen beraten. In der Sitzung gibt es dann eine Stellungnahme der Verwaltung, die einen Beschlussvorschlag beinhaltet.

    Über welche Themen entscheidet der Kreistag?

    Der Landkreis ist beispielsweise Sachaufwandsträger für die weiterführenden staatlichen Schulen wie etwa die Realschulen in Pfuhl und Vöhringen oder die Gymnasien Weißenhorn und Illerzell. Gerade für die Sanierung und Erweiterung von Schulen werden immer wieder Millionenbeträge investiert. Ein Schwerpunkt ist auch der Straßenbau. Der Landkreis kümmert sich unter anderem um den Bau und den Unterhalt der Kreisstraßen.

    Müssen Kreistagsmitglieder für Sitzungen von der Arbeit freigestellt werden?

    In der Landkreisordnung gibt es dazu keine Vorschriften. Die Kreisräte müssen das mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber regeln.

    Werden Kreisräte bezahlt?

    Nein, es handelt sich um ein kommunales Ehrenamt. Allerdings bekommen die Kreisräte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 120 Euro. Hinzu kommen für jede stattgefundene Sitzung (Kreistag oder Ausschuss), an der ein Kreisrat teilgenommen hat, 60 Euro pro Sitzung. Zusätzlich gewährt der Landkreis die Fahrtkosten vom Wohnort bis zum Sitzungsort. Der Verdienstausfall bei selbstständigen Unternehmern beträgt 30 Euro für jede volle Stunde einer Sitzung. Die Sitzungen finden in der Regel immer an Werktagen statt.

    Erhält jeder Kreisrat gleich viel Geld?

    Der Grundbetrag ist immer derselbe. Fraktionsvorsitzende erhalten darüber hinaus eine monatliche Entschädigung von 150 Euro. Die Fraktionen erhalten 15 Euro pro Fraktionsmitglied und Sitzung. Diese Entschädigungen sind in einer Satzung festgelegt und können durch den neuen Kreistag geändert werden.

    Wie oft haben der Kreistag und seine Ausschüsse im vergangenen Jahr getagt?

    Insgesamt gab es im vergangenen Jahr in Neu-Ulm 39 Sitzungen. Der Kreistag hat sich sieben Mal getroffen. Dazu kommen noch die deutlich häufigeren Sitzungen der Ausschüsse, die 2019 insgesamt 32-mal stattgefunden haben. (mit mili)

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