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Neu-Ulm: Corona-Wirrwarr: Darf EMS-Studio in Neu-Ulm öffnen oder nicht?

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Corona-Wirrwarr: Darf EMS-Studio in Neu-Ulm öffnen oder nicht?

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    Benjamin Nurkovic betreibt ein EMS-Studio in der Neu-Ulmer Innenstadt. Jetzt bekam er Ärger mit dem Landratsamt.
    Benjamin Nurkovic betreibt ein EMS-Studio in der Neu-Ulmer Innenstadt. Jetzt bekam er Ärger mit dem Landratsamt. Foto: Alexander Kaya

    Benjamin Nurkovic ist sauer. Er betreibt in Neu-Ulm ein EMS-Studio, also eine Einrichtung, in der elektrische Muskelstimulation angeboten wird. Vom Landratsamt Neu-Ulm bekam er zunächst die Auskunft, dass er das EMS-Studio auch im Lockdown weiter betreiben dürfe. Fünf Wochen später hieß es plötzlich, er müsse zumachen. "Ich finde das eine Frechheit", sagt Nurkovic. Jetzt zieht er gegen das Landratsamt vor Gericht.

    Neu-Ulm: EMS wird beispielsweise bei Rückenproblemen angewendet

    EMS-Anwendungen werden sowohl für Fitness-Training genutzt, also zum Muskel- und Kraftaufbau, als auch zur Reha, etwa bei Rückenproblemen, Arthrose oder nach einem Bandscheibenvorfall. Je nachdem, kann EMS also sportliche Betätigung oder medizinische Maßnahme sein. Er habe Anfang Januar im Landratsamt Neu-Ulm nachgefragt und die Auskunft erhalten, "dass wir das machen dürfen, wenn ein Attest vom Arzt vorliegt", berichtet Benjamin Nurkovic. Mehr als 100 Mitglieder des Studios hätten sich daraufhin vom Arzt bestätigen lassen, dass die Anwendungen in ihrem Fall medizinisch notwendig sind.

    Fünf Wochen später dann die böse Überraschung: Nurkovic bekam erneut eine E-Mail vom Landratsamt. Es habe sich jemand beschwert. Er müsse das Studio schließen. Erlaubt seien laut Corona-Verordnung nur Rehabilitationssport und Funktionstraining. Sonstiges Training (EMS) dürfe nicht stattfinden. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro.

    Ärger über Schließung des EMS-Studios in Neu-Ulm

    Auf die Frage, warum er erst eine Zusage vom Landratsamt bekommen habe und nach fünf Wochen eine Absage, habe es nur geheißen "falsch zitiert von der Kollegin", so Nurkovic. Das findet der Inhaber sehr fraglich. "Von heute auf morgen geht das nicht mehr", wundert er sich. Auch für die Mitglieder, die ein ärztliches Attest vorgelegt hatten, sei das ärgerlich: "Die Leute kommen ja, weil sie das brauchen." Nurkovic hat die Sache jetzt seinem Anwalt übergeben. Der hat beim Verwaltungsgericht Augsburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Das ist ein Verfahren, mit dem die Rechte eines Bürgers rasch gesichert werden sollen, noch bevor es zu einer Klage kommt, schließlich kann ein Prozess sehr lange dauern.

    Das sagt das Landratsamt Neu-Ulm zu den Corona-Regeln

    Auf Anfrage unserer Redaktion hat sich das Landratsamt Neu-Ulm zu der Sache geäußert. Die Problematik bei den geschlossenen Sportstätten sei gewesen, dass es hier des Öfteren Änderungen geben habe, was gestattet sei, teilte die Kreisbehörde mit. "So war zum Beispiel am Anfang ein Attest ausreichend. Dann gab es aber Probleme mit der Differenzierung zwischen Attest/Rezept/Verordnung." Mittlerweile stehe in der Liste des Ministeriums, die regelt, welche Geschäfte und Betriebe öffnen dürfen, dass in geschlossenen Sportstätten nur ärztlich verordneter Rehabilitationssport beziehungsweise Funktionstraining angeboten werden dürfe. Ausnahme: Wenn die Sportstätte mit einer Praxis verbunden sei, dann dürften Praxisleistungen auch in der Sportstätte angeboten werden. Dem Training müsse eine ärztliche Beurteilung zu Grunde liegen. Des Weiteren dürfe Reha-Sport nur von Trainern angeboten werden, die im Besitz einer gültigen B-Lizenz Rehabilitationssport seien. Sonstiges Training (EMS) dürfe nicht stattfinden.

    "Leider war die erste Auskunft, dass Herr Nurkovic in seinem Studio ein Training mit elektrischer Muskelstimulation anbieten darf, wenn dies medizinisch notwendig ist, nicht korrekt", erläuterte Pressesprecherin Kerstin Weidner. "Dies bedauern wir und bitten mit Blick auf oben geschilderten Hintergrund, dass der genaue Sachverhalt von Anfang an nicht eindeutig war, um Verständnis."

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