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Neu-Ulm: Brandstiftung: Ehepaar erhält Bewährungsstrafen

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Brandstiftung: Ehepaar erhält Bewährungsstrafen

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    Ein Neu-Ulmer Ehepaar musste sich wegen Brandstiftung und Betrug vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.
    Ein Neu-Ulmer Ehepaar musste sich wegen Brandstiftung und Betrug vor dem Memminger Amtsgericht verantworten. Foto: Werner Mutzel (Symbolbild)

    Sie wollten Geld von der Versicherung abgreifen – und legten deshalb ein Feuer in ihrem gemieteten Kellerabteil: Ein Ehepaar aus Neu-Ulm ist deshalb am Donnerstag vom Schöffengericht am Amtsgericht Memmingen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Nach dem Brand lief für das Paar zunächst alles wie geplant, es erhielt zunächst Geld von seiner Hausratversicherung – bis die Ermittler auf Ungereimtheiten bei der ganzen Sache stießen.

    Die Tat ereignete sich im Februar vergangenen Jahres: Laut Anklage legte das Ehepaar in ihrem Kellerabteil in einem Neu-Ulmer Mehrfamilienhaus absichtlich Feuer – zur Vertuschung der Brandstiftung demnach offenbar bei der Lampe im Abteil, um einen elektrischen Defekt als Ursache zu präsentieren. Auch im benachbarten Abteil verursachte das Paar einen Brand bei der Lampe, hier ging das Feuer recht schnell wieder von alleine aus, während das Feuer im Abteil der Angeklagten ziemlichen Schaden anrichtet. Verletzt wurde damals niemand, am Haus entstand jedoch ein Schaden von rund 20.000 Euro.

    Brand in Kellerabteil: Die Ermittler der Kripo Neu-Ulm wurden stutzig

    Die gleiche Summe machte das Paar bei seiner Hausratversicherung geltend, bekam bereits einen Vorschuss in Höhe von 5000 Euro überwiesen. Doch die Neu-Ulmer Kripo wurde bei ihren Ermittlungen stutzig: Denn beide Kellerabteile waren zum Zeitpunkt des Brands verschlossen – und es gab keine Stelle, an der das Feuer von dem einen auf das andere hätte übergreifen können. „Das war für mich rätselhaft, wie das sein konnte“, sagte ein Kripobeamter am Donnerstag im Prozess.

    Dass ein Fehler in der Hauselektrik der Grund für den Brand sein könnte – nach damaligen Angaben des Angeklagten habe es hier immer wieder Probleme gegeben – ließ sich durch Untersuchungen nicht bestätigen. Auch ein forensischer Gutachter vom bayerischen Landeskriminalamt kam in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass das Feuer in den beiden Abteilen vorsätzlich gelegt werden sein musste. Ein weiteres Puzzlestück: Der Schlüssel, den das Ehepaar für das Kellerabteil nutzte, passte auch für das des Nachbarn.

    Zudem fand die Neu-Ulmer Kripo heraus, dass das Ehepaar die Hausratversicherung erst knapp fünf Monate zuvor abgeschlossen hatten – weil ihre bisherige ihnen gekündigt hatte. Denn bei dieser hatten die beiden bereits mehrere Schäden geltend gemacht, und so insgesamt über 30000 Euro erhalten. Ein Blick in die Finanzen zeigte den Ermittlern, dass die Konten des Ehepaars meist überzogen waren.

    Ehepaar aus Neu-Ulm zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

    Schließlich kamen die beiden Mitte Dezember 2018 in Untersuchungshaft, in der sich der 39-jährige Angeklagte bis zum Urteil gestern befand. Der Haftbefehl gegen die 34-Jährige wurde damals nach wenigen Tagen außer Vollzug gesetzt, da sie kurz zuvor Mutter geworden war und sie sich so um die vier gemeinsamen Kinder des Ehepaars kümmern konnte.

    Nach knapp vier Stunden Verhandlung räumten die beiden Angeklagten die Tat über ihre zwei Verteidiger ein – auch, weil das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Nicolai Braun signalisiert hatte, dass so noch eine Bewährungsstrafe möglich sei. Und so kam es dann auch: Die beiden Angeklagten wurden wegen Brandstiftung und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von jeweils zwei Jahren verurteilt, die Haftbefehle aufgehoben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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