Auch im Neu-Ulmer Hallenbad und im Museum gilt die 3G-Regel
Der Zutritt zum Hallenbad, zum Edwin-Scharff-Museum und zum Edwin-Scharff-Haus ist derzeit nur mit 3G-Nachweis möglich. Darauf weist die Stadt Neu-Ulm hin.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt seit dieser Woche unter anderem für den Besuch von Schwimmbädern sowie Sport- und Kulturveranstaltungen in Innenräumen die 3G-Regel. Auch für einen Besuch des Neu-Ulmer Hallenbades oder von Veranstaltungen im Edwin-Scharff-Haus ist der Nachweis einer Genesung, einer vollständig erfolgten Impfung oder eines negativen Coronatests erforderlich.
Selbsttests werden in den Einrichtungen in Neu-Ulm nicht akzeptiert
Ein Antigen-Schnelltest darf hierbei maximal 24 Stunden und ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Vor Ort können leider keine Selbsttests angeboten werden und werden auch grundsätzlich nicht als Testnachweis akzeptiert. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden. Diese Ausnahme gilt laut Information des bayerischen Gesundheitsministeriums auch während der Ferien. Entsprechende Nachweise werden beim Eintritt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliert.
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