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Neu-Ulm: Ärger um Corona-Hilfen bei der VR-Bank Neu-Ulm

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Ärger um Corona-Hilfen bei der VR-Bank Neu-Ulm

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    Der Hauptsitz der VR Bank Neu-Ulm in der Neu-Ulmer Ludwigstraße. Ein ansässiger Unternehmer fühlt sich von dem Kreditinstitut erpresst, weil seinem Antrag auf Kreditstundung wegen der Corona-Krise nicht zugestimmt wird.
    Der Hauptsitz der VR Bank Neu-Ulm in der Neu-Ulmer Ludwigstraße. Ein ansässiger Unternehmer fühlt sich von dem Kreditinstitut erpresst, weil seinem Antrag auf Kreditstundung wegen der Corona-Krise nicht zugestimmt wird. Foto: Alexander Kaya

    Es hätte alles ganz schnell gehen sollen: Ein Antrag, vielleicht ein paar Rückfragen und dann die ihm zustehende Stundung des Kredits. Doch so, wie es sich ein ansässiger selbstständiger Unternehmer vorgestellt hatte, lief es nicht. Die VR-Bank Neu-Ulm hat der Stundung eines Darlehens nach Angaben des Geschäftsmanns noch immer nicht zugestimmt – anders als andere Institute, bei denen er Darlehen bediene. VR-Bank-Sprecher Wolfgang Kaimer betont zwar: „Wir haben bis zum heutigen Tag für sämtliche rund 400 Stundungs- und Finanzierungsanfragen gemeinsam mit unseren Kunden eine Lösung finden können.“ Doch aus Sicht des Unternehmers stimmt das nicht. Mehr als eine mündliche Aussage, sagt der Mann, habe er nicht bekommen.

    Ein Anwalt hat nach Angaben des Geschäftsmanns bestätigt, dass ein Anspruch auf Stundung bestehe. Denn wegen der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie habe der Unternehmer wirtschaftliche Einbußen erlitten. Am 27. März ist das Gesetz in Kraft getreten, dass es Darlehensnehmern erlaubt, die Zahlungen in den Monaten April bis Juni auszusetzen. Dafür müssen sie lediglich nachweisen, dass ihnen die Corona-Pandemie finanzielle Probleme bereitet und dass sie diese Probleme nicht schon vor der Krise hatten. Doch nicht alle Banken in Deutschland halten sich an diese Vorgaben. Nach Medienberichten haben einige Kreditinstitute von ihren Kunden beispielsweise weiterhin Zinsen verlangt, obwohl es im Gesetz ausdrücklich anders vorgesehen ist.

    Coronavirus: Unternehmer können Kreditraten stunden lassen

    Die VR-Bank Neu-Ulm hat von dem ansässigen Unternehmer Belege für die durch die Corona-Pandemie verschlechterte Situation seines Betriebs erfragt. Aber sie hat auch weitere Angaben eingefordert. In einem Formular, das unserer Redaktion samt dazugehörigem Anschreiben vorliegt, wird beispielsweise nach unterhaltsberechtigten Kindern, nach zur Absicherung dienenden Immobilien und nach weiteren Verbindlichkeiten gefragt. Doch diese Angaben sind im maßgeblichen Gesetzestext nicht vorgesehen.

    Banksprecher Kaimer macht keine konkreten Angaben zu einzelnen Entscheidungen des Kreditinstituts, er verweist auf das Bankgeheimnis und den Datenschutz. Er wolle ausdrücklich betonen, so Kaimer, dass sich die VR-Bank Neu-Ulm in jeglicher Hinsicht an die rechtlichen Bestimmungen halte. Grundsätzlich arbeite die VR-Bank wie die meisten Kreditinstitute mit einem Selbstauskunftsformular „Liquiditätshilfe Corona“, um alle erforderlichen Daten und Informationen abzufragen und die Bearbeitungszeiten im Sinne der Kunden zu reduzieren. In Einzelfällen könne es aber auch in der aktuellen Situation erforderlich sein, dass ein aktueller Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden notwendig werde. Diesen Einblick wolle die VR-Bank über ein Standard-Formular zur Selbstauskunft gewinnen, das allgemein im Kreditbereich verwendet werde. Dadurch könne man die Kunden zielgerichteter beraten und ihnen die bestmögliche Lösung anbieten. Im besagten Formular werden die Angaben erfragt, an denen sich der ansässige Unternehmer und der von ihm konsultierte Anwalt stören.

    Unternehmer macht der VR-Bank Neu-Ulm Vorwürfe

    Der Anwalt, so der Unternehmer, habe das Formular als nicht zulässig und als eine Zumutung bezeichnet. In einem Schreiben an die VR-Bank Neu-Ulm fragt der Geschäftsmann nach einem Grund für die verlangten Angaben, die über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen. In der Antwort heißt es lediglich, die VR-Bank benötige die Antworten zur Prüfung des Anspruchs. Warum dazu genau diese Informationen wichtig sind, steht darin nicht. Beide Schreiben liegen unserer Redaktion vor. Weil sein Antrag nicht bewilligt wurde, buchte der Unternehmer, wie er selbst berichtet, seine Lastschrift mit einer Ratenzahlung zurück. Ein Mediationsverfahren, bei dem eine Anwältin eine Lösung finden wollte, brachte dem Geschäftsmann zufolge als Ergebnis nur eine mündliche Zusage der VR-Bank: Das Kreditinstitut wolle erst einmal nichts unternehmen.

    Die Antworten auf die Fragen lehnt der Unternehmer aus Datenschutzgründen ab. Die Bank müsse begründen, zu welchem Zweck sie die Informationen einholen und speichern will, sagt er. Zudem fürchtet der Mann, dass ihm die Informationen bei späteren Verhandlungen, zum Beispiel über eine Anschlussfinanzierung, zum Nachteil werden könnten. Die Bank könnte die Konditionen aufgrund seiner Antworten verschlechtern. Und der Selbstständige vermutet, dass er nicht der einzige Gewerbetreibende ist, mit dem die VR-Bank Neu-Ulm auf diese Weise umgeht. Der Mann sagt: „Ich fühle mich erpresst.“

    VR-Bank-Sprecher Kaimer beteuert, die Antworten würden nur für die Kreditwürdigkeitsprüfung und letztendlich für die Kreditentscheidung verwendet und gespeichert. Kunden drohten deswegen in der Zukunft keine schlechteren Bedingungen. Ausschlaggebend seien immer die Bedingungen des jeweiligen Antragszeitpunkts.

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