Biberdämme zerstören, kann ein teurer Spaß werden. Diese Erfahrung hat ein bisher unbescholtener Fischereipächter gemacht. Gegen eine Geldbuße von insgesamt 1300 Euro ersparten sich der 76-Jährige und seine Frau eine Verurteilung wegen eines Vergehens gegen das Naturschutzgesetz durch das Amtsgericht Ulm. Seine Pacht im Lonetal hat er nach 44 Jahren jetzt voller Zorn und Resignation aufgegeben, der Biber verfolgt ihn aber weiterhin im Schlaf.
Neu-Ulm