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Nersingen/Neu-Ulm: Prozess: 20-jähriger Nersinger verschickt Hitler-Bilder in WhatsApp-Gruppe

Nersingen/Neu-Ulm

Prozess: 20-jähriger Nersinger verschickt Hitler-Bilder in WhatsApp-Gruppe

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    In einer Whatsapp-Gruppe teilte der junge Mann Bilder aus der Zeit des Nationalsozialismus.
    In einer Whatsapp-Gruppe teilte der junge Mann Bilder aus der Zeit des Nationalsozialismus. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

    In dieser WhatsApp-Gruppe verabreden sich die zehn Freunde normalerweise, um feiern zu gehen. Doch ab und an tauchen zwischen organisatorischen Fragen, zum Beispiel wer wem noch wie viel Geld für den Eintritt schuldet, auch Bilder von Adolf Hitler auf. „Als Spaß gesehen“ hat das Teilen solcher Bilder ein 20-jähriger Angeklagter aus Nersingen, der sich jetzt im Amtsgericht in Neu-Ulm vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste.

    Jugendlicher sieht die Bilder in der Gruppe als Spaß

    Ihm wird von Staatsanwältin Patrizia Rabe vorgeworfen, im Juli 2019 in besagter WhatsApp-Gruppe Bilder geteilt zu haben, auf denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen abgebildet waren. Genauer gesagt Bilder aus der Zeit des Nationalsozialismus, unter anderem eine Art Sticker oder Smiley des Kopfes Hitlers, der den Hitlergruß zeigt.

    Warum er das getan habe, kann der junge Nersinger dem Vorsitzenden Jugendrichter Bernhard Lang nicht wirklich erklären. „Ich gebe zu, dass es ein Fehler war. Ich habe das als Spaß gesehen“, sagt der 20-Jährige etwas beschämt. Er habe auf keinen Fall eine rechte Gesinnung, beteuert er.

    Das nimmt auch der 58-jährige Kriminalhauptkommissar, der als Zeuge geladen ist, so wahr. Er leitete die Ermittlungen in diesem Fall und durchsuchte das Mobiltelefon des jungen Mannes. „Wir haben viel zu tun mit solchen Gruppen, in aller Regel ist das nur schwarzer Humor“, sagt der Ermittler aus Neu-Ulm. In der WhatsApp-Gruppe der zehn Freunde haben neben dem Angeklagten vier weitere Personen strafrechtlich relevante Inhalte geteilt.

    Drei Einträge im Strafregister liegen bei dem 20-Jährigen bereits vor

    Die Staatsanwältin plädiert wegen des Geständnisses des jungen Mannes auf zwei Wochen Dauerarrest für den Beschuldigten. Zu Gute liegt ihm eine positive Prognose trotz dreier Einträge im Strafregister. Der Verteidiger des Angeklagten, Hans Martin Wanner, plädiert auf eine Woche Dauerarrest und darauf, davon abzusehen, die Kosten des Verfahrens auf seinen Mandanten zu übertragen. Er spricht im Plädoyer von „jugendlichem Blödsinn“ und keiner rechten Ideologie oder Hetze.

    Letztendlich bezieht sich die Strafe nicht nur auf die Verbreitung von Inhalten verfassungswidriger Organisationen sondern auch auf eine zweite Tat, die der 20-Jährige einräumt. Bei einer bereits abgeschlossenen Gerichtsverhandlung hat der Nersinger zum Schutz eines Zeugen falsch ausgesagt, weshalb ihm die Staatsanwaltschaft zunächst Strafvereitelung vorwarf. Nachdem überprüft wird, wie der Angeklagte und der damalige Zeuge wirklich zueinander stehen, gehen Staatsanwaltschaft und Gericht hier jedoch nur von einer versuchten Strafvereitelung aus.

    Das Gericht entscheidet sich für einen Dauerarrest von zwei Wochen. Die Kosten des Verfahrens muss der 20-jährige Fachlagerist ebenfalls tragen.

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