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Lesbische Erzieherinnen: Kommunalpolitiker drohen Kirche wegen lesbischer Erzieherinnen

Lesbische Erzieherinnen

Kommunalpolitiker drohen Kirche wegen lesbischer Erzieherinnen

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     Tanja Junginger ist eine von den Erzieherinnen, die von der katholischen Kirche im Landkreis Neu-Ulm nicht weiterbeschäftigt wurden, weil sie lesbisch sind.
    Tanja Junginger ist eine von den Erzieherinnen, die von der katholischen Kirche im Landkreis Neu-Ulm nicht weiterbeschäftigt wurden, weil sie lesbisch sind. Foto: Alexander Kaya

    Die katholische Kirche lässt sich von den Drohgebärden aus den Reihen des Neu-Ulmer Stadtrates nicht beeindrucken und hält unverändert an ihrer Personalpolitik fest, wonach Menschen, die nicht nach den Grundsätzen der Kirche leben, in Führungspositionen innerhalb kirchlicher Einrichtungen nicht geduldet werden.

    Ein Nachgeben der Kirche in dieser Frage ist "schlichtweg unmöglich"

    „Es gibt in solchen Fällen keinen Spielraum“, sagte gestern Markus Kremser, Pressesprecher der Diözese Augsburg, und beruft sich damit auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Ein Nachgeben in dieser Frage sei „schlichtweg unmöglich“, erklärte Kremser. Im nördlichen Landkreis Neu-Ulm gibt es zwei aktuelle Fälle, in denen die Kirche Erzieherinnen an Kindergärten nicht weiterbeschäftigt, weil sie sich als lesbisch geoutet haben. Einer der beiden Fälle wird heute vor dem Arbeitsgericht in Neu-Ulm verhandelt.

    Wie Kremser sagte, gebe es überhaupt keine Veranlassung, an der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ zu rütteln. Damit erteilt er vor allem von der Stadtratsfraktion der Neu-Ulmer Grünen eine Absage, die unter anderem gefordert hatte, die Stadt solle der Kirche den Geldhahn zudrehen für den Fall, dass sie sich nicht an das weltliche Arbeitsrecht halte. Die Grünen hatten dabei in erster Linie die städtischer Zuschüsse für Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft im Visier.

    Grundsatzdebatte im Stadtrat steht bevor

    Möglicherweise kommt es in naher Zukunft zu einer Grundsatzdebatte im Neu-Ulmer Stadtrat, da auch aus anderen Fraktionen derartige Forderungen laut geworden sind, die die Diskussion nicht nur auf Lesben, sondern auch auf Schwule, unverheiratet zusammenlebende Paare und Geschiedene ausdehnen wollen. Die nämlich können nach kirchlichem Recht ebenfalls nicht in leitenden Positionen oder als Erzieher im Dienst der Kirche tätig sein.

    Die Grünen haben zumindest angedeutet, dass sie sich durchaus vorstellen können, städtische Zuschüsse künftig davon abhängig zu machen, dass sich die Kirche öffnet und auch Arbeitsverhältnisse mit Schwulen und Lesben toleriert. Eher unwahrscheinlich ist es jedoch, dass die Stadt die Zusammenarbeit mit den Kirchen bei der Trägerschaft für Kindergärten aufkündigt. Dies würde wohl nicht nur am politischen Willen scheitern, sondern auch an den Verträgen zwischen Kirche und Stadt.

    Abweichen von den Prinzipien landesweite Signalwirkung haben

    Diözesansprecher Kremser bezeichnete es vorsichtig als „eher unwahrscheinlich“, dass die Kirche von ihren Prinzipien abweichen werde, zumal dies eine deutschlandweite Signalwirkung haben könnte. Angestellte der Kirche in leitender Funktion und im erzieherischen Dienst müssten zu den Lehraussagen der katholischen Kirche stehen und in ihren Privatleben Vorbild sein.

    Die beiden lesbischen Erzieherinnen aus dem Landkreis Neu-Ulm aber leben nach Ansicht von Markus Kremser „in ihrem privaten Leben etwas anderes, als sie in ihrem erzieherischen Dienst vermitteln sollen“. Einer Erzieherin, die in einem Neu-Ulmer Kindergarten tätig war, wurde der befristete Arbeitsvertrag mit der Kirche nicht verlängert. Sie hatte sich zuvor als lesbisch geoutet.

    Kirche beruft sich vor Gericht auf ihr Selbstbestimmungsrecht

    In einem anderen Fall hatte die Kirche eine andere Erzieherin, die ebenfalls in einem Kindergarten gearbeitet hat, gekündigt, weil sie sich während der Elternzeit ebenfalls zu ihrer Homosexualität bekannt hatte und eine Lebenspartnerschaft eingegangen war. Diese Frau hatte gegen ihre Entlassung geklagt und hatte vor Gericht einen Teilerfolg erzielt: Das

    In einem zweiten Verfahren vor dem Neu-Ulmer Arbeitsgericht geht es heute darum, ob die Kündigung generell gerechtfertigt war. In diesem Fall beruft sich die Kirche auf ihr Selbstbestimmungsrecht, das Religionsgemeinschaft vor staatlicher Einmischung auch in innere Angelegenheiten schützt.

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