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Landkreis: Sexueller Missbrauch: Mädchen leidet unter psychischen Problemen

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Sexueller Missbrauch: Mädchen leidet unter psychischen Problemen

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    Vor dem Landgericht Memmingen wird derzeit ein Fall mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Kindern verhandelt.
    Vor dem Landgericht Memmingen wird derzeit ein Fall mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Kindern verhandelt.

    Das Mädchen weint und vertraut sich erst auf energische Nachfrage ihrer älteren Schwester an: „Er hat mich missbraucht, seit ich ein Kind bin.“ So schilderte die ältere Schwester als Zeugin vor dem Landgericht in Memmingen die Situation, als sie vom mutmaßlichen Missbrauch ihrer kleinen Schwester erfahren habe.

    Ein 34-Jähriger ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern dort angeklagt (wir berichteten). Er soll das Mädchen über Jahre mehrfach genötigt haben, sexuelle Handlungen an ihm durchzuführen und diese selbst an der anfangs Neunjährigen durchgeführt haben. Auch die Ehefrau des Angeklagten ist eine Schwester der heute 17-jährigen Geschädigten, sie trat bislang jedoch nicht vor Gericht in Erscheinung.

    Die als Zeugin aussagende Schwester erzählte vor Gericht unter Vorsitzendem Richter Christian Liebhart, wie die 17-Jährige noch heute leide. Diese habe kurz nach dem enthüllenden Gespräch einen Zusammenbruch gehabt und dann etwa sechs Wochen bei ihr gewohnt. „Ich habe mir psychologische Hilfe geholt, damit ich weiß, wie ich mit ihr umgehen soll“, sagte die Zeugin. Ihre andere Schwester, die Ehefrau des Angeklagten, habe der Jüngeren die Schuld am Missbrauch gegeben und diese ignoriert. Der 17-Jährigen gehe es sehr schlecht, sie sei in psychologischer Behandlung, doch richtig losgehen könne diese erst, wenn der Prozess vorbei sei.

    In der Familie gibt es seit Missbrauch keinen Kontakt mehr

    Mittlerweile bestehe kein Kontakt mehr zur Schwester und deren vier Kinder, obwohl der Angeklagte seit Februar in Untersuchungshaft sitzt. Dessen Selbstanzeige sei ohnehin erzwungen gewesen, sagte die Zeugin. Denn was am ersten Verhandlungstag nicht zur Sprache kam: Das Mädchen hat bereits drei Tage zuvor bei der Polizei Anzeige gegen den Angeklagten erstattet. Man habe ihm davor lange genug Zeit gegeben, sich selbst anzuzeigen, sagte die Zeugin, doch er habe es nicht gemacht.

    Ein Polizist schilderte dann, wie der Angeklagte drei Tage später abends in die Inspektion kam. Er habe gesagt, er wolle sich selbst anzeigen und habe ein Blatt Papier mit der Überschrift „Selbstanzeige“ sowie detaillierten Beschreibungen seines Vergehens abgegeben. Zwei Beamte versicherten, der Mann habe fast schon demütig gewirkt und sei sehr höflich gewesen. „Er wirkte so, als ob er sich die Sache vom Herzen sprechen wollte“, sagte einer der Polizisten. Der Angeklagte habe gesagt, er wolle sich reinwaschen, und dazu gehöre unter anderem die Selbstanzeige.

    Vorfälle seien immer massiver geworden

    Als die 17-Jährige selbst ihre Anzeige und spätere Aussagen bei der Polizei gemacht habe, sei sie einmal in Begleitung einer Mitarbeiterin der Fachstelle für sexuelle Gewalt an Kindern gewesen und einmal ganz alleine. Das sagten zwei andere Polizisten aus. Das Mädchen sei gut vorbereitet gekommen und habe gefasst gewirkt. Das Jahr 2013 habe sie als Startpunkt vermerkt, zu diesem Zeitpunkt sei sie genötigt worden, den Angeklagten mit der Hand zu befriedigen, so gab eine Polizistin die damalige Befragung der heute 17-Jährigen vor Gericht wieder. Danach seien die Vorfälle immer massiver geworden. Sie habe sich mit Worten eindeutig gewehrt, doch das habe den Angeklagten nicht gekümmert, sagte die Geschädigte demnach aus. Irgendwann habe sie dann alles nur noch über sich ergehen lassen. Das Mädchen sagte gegenüber der Polizei, er habe sie psychisch unter Druck gesetzt.

    Die Vorgehensweise des Missbrauchs hatte der Angeklagte selbst am vorherigen Verhandlungstag anders geschildert: Er habe das Mädchen nie gezwungen, nur aufgefordert. Der Angeklagte sagte am zweiten Tag wenig, er entschuldigte sich jedoch erneut. Zudem wurde ein entschuldigender Brief vorgelesen, den er seiner Schwägerin geschrieben hatte. Das Mädchen selbst wird per Video unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.

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