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Landkreis: Sexueller Missbrauch: 34-Jähriger muss viele Jahre ins Gefängnis

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Sexueller Missbrauch: 34-Jähriger muss viele Jahre ins Gefängnis

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    Ein 34-Jähriger muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern lange ins Gefängnis.
    Ein 34-Jähriger muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern lange ins Gefängnis. Foto: David Ebener/Archiv (dpa)

    Mit gesenktem Kopf saß der Angeklagte auf seinem Stuhl im Saal des Landgerichts Memmingen. Soeben hatte Vorsitzender Richter Christian Liebhart das Urteil verkündet: Der 34-jährige Angeklagte muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Mann, die Nebenklage und auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil, es ist damit rechtskräftig.

    Der 34-Jährige stand wie berichtet vor Gericht, weil er seine Schwägerin in einem Zeitraum von mehreren Jahren immer wieder sexuell missbraucht hat. Das Kind war am Anfang gerade einmal neun Jahre alt. Die Taten sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft immer schwerwiegender geworden. Der Angeklagte habe die Neunjährige zu Beginn gestreichelt, unter anderem an intimen Stellen. Später sei er dann zudringlicher geworden, habe etwa von ihr verlangt, dass sie ihn oral befriedige. Die Taten ereigneten sich an mehreren Orten im Landkreis.

    Einige Jahre später ist die junge Frau zur Polizei gegangen, drei Tage danach hat der Mann sich selbst bei der

    Das missbrauchte Mädchen leidet bis heute

    Das missbrauchte Mädchen leidet bis heute unter den schlimmen Erfahrungen. Vor Gericht war zu erfahren, dass es der heute 17-Jährigen sehr schlecht geht und sie in psychologischer Behandlung ist. Doch richtig losgehen könne diese erst, wenn der Prozess vorbei sei.

    Richter Liebhart sagte in der Urteilsbegründung, er hoffe, dass die 17-Jährige nun mit Ende des Prozesses die Chance bekomme, mit allem abzuschließen. Zum Angeklagten sagte er: „Durch Ihr Geständnis haben Sie geholfen, das Verfahren abzukürzen und auch die Vernehmung der Geschädigten kurz zu halten.“ Das sei dem 34-Jährigen positiv anzurechnen.

    Das ist in den vorhergehenden Verhandlungen passiert: Mann soll Mädchen missbraucht habenSexueller Missbrauch: Mädchen leidet unter psychischen Problemen

    Und auch dass er derart kooperativ mitgearbeitet habe. Er habe beispielsweise Taten eingeräumt, an die sich das Mädchen gar nicht erinnern konnte. Negativ sei jedoch selbstverständlich anzurechnen, dass das Mädchen zu Beginn der Taten weit von 14 Jahren entfernt gewesen sei, dass es ein langer Zeitraum war und das Mädchen noch immer sehr darunter leide. Ein Gutachter hat der Geschädigten eine posttraumatische Störung bescheinigt. Zudem sei der Mann voll schuldfähig, auch das hat ein Gutachter bestätigt.

    Urteil ähnelt Forderung der Staatsanwaltschaft

    Die heute 17-Jährige, die als Nebenklägerin aufritt, ist zur Urteilsverkündung persönlich erschienen. Man sah ihr an, dass es ihr nicht gut geht. Immer wieder schaute sie flüchtig zu dem Angeklagten – dieser jedoch nur auf seinen Tisch oder zum Richter – und dann wieder mehrere Minuten lang mit leerem Blick auf den Boden. Sie hörte sich die Urteilsverkündung ohne große Reaktionen an.

    Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidiger wurden zuvor zum Schutz der Geschädigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen. Die junge Frau war ebenso nicht öffentlich per Video befragt worden. Am Ende des Prozesses war zu erfahren, dass Staatsanwalt Sebastian Murer sieben Jahren und neun Monate gefordert hatte, die Nebenklage und die Verteidigung hatten die Strafe ins Ermessen des Gerichts gestellt.

    Mit dem Urteil lag das Gericht schlussendlich nicht weit weg von den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Mit dem Ende des Prozesses kann auch der Mann eine Behandlung im Gefängnis beginnen, die war ihm in Untersuchungshaft, wo er seit Februar sitzt, nicht möglich gewesen.

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