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Landkreis Neu-Ulm: Zwölfjährige droht Mitschülerin mit Vergewaltigung

Landkreis Neu-Ulm

Zwölfjährige droht Mitschülerin mit Vergewaltigung

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    Über das Handy hat eine 12-Jährige Kontakt zu einer etwa gleich alten Mitschülerin aufgenommen und sie erpresst.
    Über das Handy hat eine 12-Jährige Kontakt zu einer etwa gleich alten Mitschülerin aufgenommen und sie erpresst. Foto: Yui Mok/PA Wire, dpa (Symbol)

    Bereits im August dieses Jahres hat eine 13-Jährige mit ihren Eltern bei der Polizei Anzeige wegen Erpressung erstattet. Die 13-Jährige wurde auf ihrem Profil einer Internetplattform eines sozialen Netzwerkes von einem angeblichen Jungen mit dem Namen „Leon“ kontaktiert. Nach einem kurzen elektronischen Gespräch wurde die 13-Jährige aufgefordert, an einem bestimmten Ort zu erscheinen und dort 100 Euro zu übergeben. Ansonsten, so drohte der angebliche "Leon" werde sie zu Hause aufgesucht und vergewaltigt. Um diesem Nachdruck zu verleihen, schrieb der Erpresser der 13-Jährigen noch ihren Namen und Adresse.

    Abteilung "Cybercrime" ermittelt

    Die weiteren Ermittlungen übernahm das Kommissariat „Cybercrime“ der Kriminalpolizei Neu-Ulm. Über eine Anfrage an den Betreiber des sozialen Netzwerkes konnte die IP-Adresse und eine angegebene Mobilfunknummer des angeblichen „Leon“ erlangt werden. Diese Hinweise führten zu einer 12-Jährigen, die über ihr Handy drei sehr gut aufbereitete Fakeprofile betrieb und sich unter anderem als „Leon“ ausgab. Die 12-Jährige leugnete zunächst jede Tatbeteiligung und übergab sogar ihr Handy, um zu beweisen, dass sie lediglich ihr eigenes Profil darauf gespeichert hatte. Nach kurzer Überprüfung fand die Polizei aber die drei Fakeprofile auf dem Gerät. Als Motiv gab die 12-Jährige an, dass sie ihre 13-Jährige Mitschülerin „pranken“ wollte. Sie habe ihr lediglich einen Streich spielen wollen.

    Mit strafrechtlichen Konsequenzen muss die junge Täterin zunächst nicht rechnen, sagt ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage unserer Redaktion. Strafmündig sei man erst ab 14 Jahren. Die Polizei schickt aber einen Bericht an das Jugendamt und an die Staatsanwaltschaft. Lässt sich das Mädchen im strafmündigen Alter wieder etwas zu schulden kommen, könne der aktuelle Fall in das Urteil einbezogen werden, erklärt der Polizeisprecher. (az)

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