Landkreis Neu-Ulm: Vogelgrippe: Diese Vorschriften gelten jetzt im Landkreis Neu-Ulm
Landkreis Neu-Ulm
Vogelgrippe: Diese Vorschriften gelten jetzt im Landkreis Neu-Ulm
In Bayern sind mehrere Fälle von Geflügelpest nachgewiesen worden. Deshalb wurden auch für den Landkreis Neu-Ulm Schutzmaßnahmen beschlossen.
|
Weil sich derzeit die Geflügelpest oder Vogelgrippe wieder ausbreitet, müssen Geflügelhalter bestimmte Schutzmaßnahmen treffen. Foto: Christoph Lotter
Die Geflügelpest breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech und Haßberge nachgewiesen.