Streit im Flüchtlingsheim artet aus
Zwei Syrer geraten in Unterfahlheim (Nersingen) aneinander. Als die Polizei kommt, verliert ein 40-Jähriger die Nerven.
Wie die Polizei mitteilte, waren zwei Syrer in einem Zimmer der Unterkunft aneinander geraten. Offenbar hatte sich ein 48-Jähriger von seinem Mitbewohner gestört gefühlt und diesen schließlich mit einem Küchenmesser in der Hand „verbal bedroht“. Als die gerufene Polizei den Streit schlichten und das 40-jährige Opfer der Bedrohung auf sein Zimmer begleitete wollte, um dessen Ausweis zu holen, verlor der Mann plötzlich die Nerven. Er schlug mit der Faust auf eine Wand ein, schnappte sich ebenfalls ein Küchenmesser und hielt dieses laut schreiend vor einen der Beamten. Als der Mann sich nicht beruhigen ließ und auch das Messer nicht weglegen wollte, überwältigten die Polizisten den 40-Jährigen und nahmen ihn fest.
Warum der Mann den Polizisten bedrohte, sei noch unklar, erklärte ein Sprecher. Die Ermittlungen liefen noch, der Syrer sei aber noch gestern ins Bezirkskrankenhaus nach Günzburg gebracht worden. Auf ihn warten voraussichtlich noch Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Sein 48-jähriger Mitbewohner, der den Streit mit ausgelöst hatte, muss sich derweil voraussichtlich wegen der Bedrohung seines Landsmannes verantworten.
Wie und warum es zu der Auseinandersetzung zwischen den beiden Syrern gekommen war, soll nun geklärt werden, teilte die Polizei mit. Dem Vernehmen nach gab es offenbar schon früher Reibereien.
Immer wieder gibt es Streitigkeiten
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd-West teilte derweil auf Nachfrage mit, dass es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Flüchtlingen in Asylbewerberheimen komme, „Übergriffe auf Außenstehende“ seien jedoch „die seltene Ausnahme“, betonte Sprecher Christian Eckel: „Allgemein lässt sich sagen, dass ein erhöhtes Risiko, Opfer einer Straftat durch Asylbewerber zu werden, nicht gegeben ist.“ Die meisten Straftaten, die von Asylbewerbern begangen werden, entfielen ohnehin auf Bereiche, die ausschließlich Asylbewerber begehen könnten, wie beispielsweise die unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet. Andere Delikte, wie etwa Gewalt- und Körperverletzungsdelikte, fänden nahezu immer innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften statt.
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