Besucherinnen und Besucher von Heimen im Landkreis Neu-Ulm bekommen weitere Möglichkeiten, während der Weihnachtsfeiertage ihre Angehörigen in den 16 Pflege- sowie vier Behinderteneinrichtungen treffen zu können. Weil dafür negative Corona-Tests erforderlich sind, bieten das Bayerische Rote Kreuz (BRK) und der Landkreis zusätzliche Testmöglichkeiten. Dies teilte am Freitag die Kreisverwaltung mit.
Die Tests werden an den drei Weihnachtsfeiertagen im Landratsamt in Neu-Ulm (Kantstraße 8) sowie im Wolfgang-Eychmüller-Haus in Vöhringen (Hettstedter Platz 1) jeweils in der Zeit von 9 bis 15 Uhr angeboten.
Landrat Freudenberger: Mehr Tests für mehr persönliche Begegnungen
Landrat Thorsten Freudenberger (CSU) sagte dazu: „Wir wollen unter strengen Sicherheitsmaßstäben auch in unseren Heimen persönliche Begegnungen ermöglichen, wo immer das geht. Das darf an den Tests nicht scheitern. Daher sind wir dem Roten Kreuz sehr dankbar für die gemeinsame Testausweitung.“
Der Führungsgruppe Katastrophenschutz sei es ein Herzensanliegen, dass niemand auf Besuch verzichten müsse, weil keine Corona-Testung möglich sei. Solche Tests sind nach den aktuell geltenden Bestimmungen – neben dem Tragen von FFP2-Masken – notwendig, um Pflegeeinrichtungen besuchen zu können. Über die Feiertage gelten hierfür besondere Regelungen, so das Landratsamt. Vom 25. bis 27. Dezember dürfe das Ergebnis eines PoC-Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und das eines PCR-Tests höchstens vier Tage alt sein.
Um die nötigen Tests zu ermöglichen, werden die bestehenden Angebote an den Weihnachtsfeiertagen erweitert:
Testzentrum Weißenhorn
Die Öffnungszeiten werden am 21. und 23. Dezember um jeweils eine Stunde verlängert. PCR-Testungen erfolgen an beiden Tagen von 15 bis 19 Uhr. Darüber hinaus werden speziell für Besucherinnen und Besucher von Heimen zusätzlich Schnelltests angeboten. Diese finden am 23. Dezember von 13 bis 15 Uhr statt. Informationen zum Testzentrum und zur Anmeldung gibt es hier: https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html. Das Landratsamt weist darauf hin, dass zum Test speziell für Heimbesuche Besuchsbescheinigungen vorzulegen seien, die es vorab in den Heimen gibt.
Niedergelassene Ärzte
Menschen, die einen Heimbesuch planen, können auch ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt kontaktieren. Das Landratsamt empfiehlt, unbedingt vorher anzurufen und zu klären, ob eine Testmöglichkeit besteht.
Landratsamt Neu-Ulm und Wolfgang-Eychmüller-Haus
Am 24., 25. und 26. Dezember werden von 9 bis 15 Uhr unter Federführung des BRK Schnelltests für Besucherinnen und Besucher von Heimen angeboten. Auch hier ist zu beachten: Zum Test speziell für Heimbesuche sind Besuchsbescheinigungen vorzulegen, die es in den Heimen gibt.
Wie ist der Ablauf?
Besucherinnen und Besucher müssen unbedingt Kontakt zum jeweiligen Heim aufnehmen und sich für einen Besuch anmelden. Die Heime wiederum stellen Besuchsbescheinigungen aus. Dieses Papier muss beim Testen vorgelegt werden. Mit der Bestätigung eines negativen Testergebnisses werde dann der Besuch im jeweiligen Heim ermöglicht, so das Landratsamt.
Freudenberger: „Wir hoffen, dass wir mit diesem Angebot die Heime entlasten und Besuche von Angehörigen ermöglichen können. Ich danke allen Beteiligten sehr herzlich, die einen Teil ihrer Weihnachtsfeiertage nutzen, um anderen, pflegebedürftigen Menschen Treffen mit ihren Angehörigen zu ermöglichen.“ (az)
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