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Landkreis Neu-Ulm: Nach Corona-Fall in Kfz-Zulassungsstelle in Neu-Ulm: Notbetrieb geht weiter

Landkreis Neu-Ulm

Nach Corona-Fall in Kfz-Zulassungsstelle in Neu-Ulm: Notbetrieb geht weiter

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    Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle in Illertissen werden angepasst.
    Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle in Illertissen werden angepasst. Foto: Kaya (Symbolbild)

    Nach einem bestätigten Corona-Fall in der Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt in Neu-Ulm geht der eingeschränkte Betrieb auch in der kommenden Woche weiter. Bürgerinnen und Bürger werden laut einer Mitteilung am Freitag gebeten, nur in dringenden Fällen einen Termin zu vereinbaren. In Illertissen werden dafür die Öffnungszeiten angepasst.

    Wie bereits berichtet, herrscht in der Zulassungsstelle derzeit Notbetrieb. Hintergrund ist ein bestätigter Fall für das Coronavirus und die damit erforderlichen Quarantänemaßnahmen für die Kontaktpersonen.

    Im Moment könnten demnach nur bereits vergebene Termine abgearbeitet werden. Anliegen von Bürgern ohne Termin können aktuell nicht bearbeitet werden, heißt es. "Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger ohne Termin die KFZ-Zulassungsstelle in Neu-Ulm in den nächsten Tagen nicht aufzusuchen." Eine Terminreservierung ist online unter diesem Link (hier klicken) möglich.

    Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle in Illertissen werden angepasst

    Die Kfz-Zulassungsstelle in Illertissen öffnet ab Montag, 19. April, eine halbe Stunde früher. Damit gelten dann bis voraussichtlich einschließlich 30. April folgende Öffnungszeiten für Illertissen: Montag bis Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr.

    Aufgrund der aktuell großen Nachfrage kommt es nach Angaben des Landratsamts dort im Moment zu sehr langen Wartezeiten. Auch hier daher die Bitte seitens der Behörde: Bürger sollen die Zulassungsstelle nur in dringenden Fällen aufsuchen und ihre Besuche nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

    Des Weiteren werden in den Zulassungsstellen nur noch Kurzzeitkennzeichen für Bürger aus dem Landkreis Neu-Ulm vergeben. Das gilt auch für Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen. Alle anderen Personen werden gebeten, sich in solchen Fällen an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle in ihrem eigenen Landkreis oder ihrer kreisfreien Stadt zu wenden. (AZ)

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