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Landkreis Neu-Ulm: Missbrauchsvorwurf? Unschuldsvermutung gilt auch für Priester

Landkreis Neu-Ulm

Missbrauchsvorwurf? Unschuldsvermutung gilt auch für Priester

Sebastian Mayr
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    Ein Priester aus dem Dekanat Neu-Ulm steht im Fokus von Ermittlungen.
    Ein Priester aus dem Dekanat Neu-Ulm steht im Fokus von Ermittlungen. Foto: Friso Gentsch/dpa (Symbolfoto)

    Es ist wie ein Reflex. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Priester ruft bei vielen Menschen Gedanken an Missbrauchsvorwürfe hervor. Es hat viele solcher Fälle gegeben. Nun steht, so lauten die Informationen unserer Redaktion, ein Geistlicher im Fokus eines Verfahrens, gegen den schon einmal wegen

    Ermittlungen gegen Priester aus dem Dekanat Neu-Ulm

    Denn erstens ist unklar, weswegen die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet hat. Und zweitens bedeutet ein Verfahren nicht, dass ein Mensch schuldig ist. So war es ja auch bei den früheren Ermittlungen gegen den Geistlichen, der nun mutmaßlich wieder im Verdacht einer Straftat steht. Die Vorwürfe gegen den Priester wurden nach Abschluss der

    Was diesmal geschehen wird, ist unklar. Sollten sich die Vorwürfe gegen den Mann abermals als haltlos erweisen, wird er den Verdacht wohl niemals los. Dann wäre er gestraft - zu Unrecht. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, wird der Priester die Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Bis klar ist, was stimmt und was nicht, gilt die Unschuldsvermutung.

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