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Landkreis Neu-Ulm: Maskenpflicht: Landkreis Neu-Ulm verzichtet nun auf eine konkrete Liste

Landkreis Neu-Ulm

Maskenpflicht: Landkreis Neu-Ulm verzichtet nun auf eine konkrete Liste

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    Wo gilt nun eine Maskenpflicht? Das Landratsamt Neu-Ulm wird dazu nun doch keine detaillierte Liste veröffentlichen.
    Wo gilt nun eine Maskenpflicht? Das Landratsamt Neu-Ulm wird dazu nun doch keine detaillierte Liste veröffentlichen. Foto: Sebastian Gollnow

    Kommando zurück: Das Landratsamt wird nun doch keine konkrete Liste mit sämtlichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen veröffentlichen, an denen eine Gesichtsmaske zu tragen ist. Zwar waren in den vergangenen Tagen die Kommunen des Kreises abgefragt worden, wo eine solche Mund-Nasen-Bedeckung nötig wäre, doch am gestrigen Mittwoch verkündete die Kreisverwaltung sinngemäß: So sehr ins Detail müsse man gar nicht gehen, denn die Vorschriften, die seit Samstag gelten, seien ausreichend.

    Alkoholverbot: Landratsamt sieht keinen Nachholbedarf

    In der sogenannten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie sie vollständig heißt, ist festgeschrieben, dass auf „Begegnungs- und Verkehrsflächen von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden“ ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sei. Darunter fallen beispielsweise alle Rathausplätze, der Vorplatz des Landratsamts und Vorplätze zu Museen und Theater. Eine Maskenpflicht gilt bereits auf Märkten, an den Bahnhöfen sowie an Nahverkehrs-Haltestellen. Weil mit dieser Auflistung bereits alle „derzeit relevanten Plätze“ im Landkreis abgedeckt seien, werde im Moment darauf verzichtet, weitere zu benennen. Keinen Nachholbedarf sieht das Landratsamt derzeit auch bei Trinkverboten: In den Grünanlagensatzungen der meisten Kommunen sei bereits Alkohol untersagt, etwa in Parks.

    Neue Corona-Begrenzung bei sportveranstaltungen

    Allerdings arbeitet die Kreisverwaltung derzeit an einer Allgemeinverfügung, die Zuschauerzahlen bei bundesweiten Sportveranstaltungen regelt. Sie soll am Samstag in Kraft treten und besagt: Wird die 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100000 Einwohner überschritten, dürfen nur jeweils zehn Prozent der Hallen- oder Stadionkapazität ausgeschöpft werden. Diese Regel bleibt auch dann bestehen, wenn die Inzidenz über den kritischen Wert von 50 steigt. Beim Breitensport bleiben die derzeit geltenden Vorschriften bestehen.

    Auch am Mittwoch stand die Corona-Ampel für den Kreis Neu-Ulm auf Gelb. Die 7-Tage-Inzidenz lag weiterhin stabil über 35. Das Robert-Koch-Institut meldete den gesamten Tag über einen Wert von 43,4. In Ulm dagegen betrug er 71,8 und im Alb-Donau-Kreis sogar 89,8.

    Elf Lehrer müssen in Corona-Quarantäne

    In Quarantäne musste neu eine Klasse der Realschule Vöhringen, da dort ein bestätigter Fall gemeldet wurde. Auch elf Lehrer mussten zuhause bleiben. Das bleibt nicht folgenlos: Voraussichtlich bis einschließlich nächsten Mittwoch wer-den die siebten, achten und neunten Klassen im Homeschooling unterrichtet, die fünften, sechsten und zehnten Klassen normal.

    Nach Darstellung des Landratsamtes befinden sich aktuell acht Schulklassen – aus Neu-Ulm, Senden, Vöhringen und Weißenhorn – in Quarantäne, sowie eine komplette Jahrgangsstufe in Weißenhorn, hinzukommen zwei Kindergartengruppen aus Oberfahlheim.

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