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Landkreis Neu-Ulm: Landräte: Engpass bei Versorgung von Corona-Patienten droht auch im Kreis Neu-Ulm

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Landräte: Engpass bei Versorgung von Corona-Patienten droht auch im Kreis Neu-Ulm

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    In Sachen Krankenhausfinanzierung hat Landrat Thorsten Freudenberger gemeinsam mit seinen schwäbischen Landratskolleginnen und -kollegen einen Brief an Ministerpräsident Markus Söder geschrieben.
    In Sachen Krankenhausfinanzierung hat Landrat Thorsten Freudenberger gemeinsam mit seinen schwäbischen Landratskolleginnen und -kollegen einen Brief an Ministerpräsident Markus Söder geschrieben. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Landrat Thorsten Freudenberger hat sich zusammen mit seinen schwäbischen Kolleginnen und Kollegen an Ministerpräsident Markus Söder gewandt. In dem gemeinsamen Schreiben geht es um die Ersatz-Vergütung von finanziellen Ausfällen, wenn die Krankenhäuser Covid-19-Patienten behandeln.

    Kleinere Krankenhäuser wie die Kreiskliniken erhalten keine oder geringe Ausgleichszahlungen

    Die aktuelle Regelung folgt der Bundesgesetzgebung und bedeutet laut Landratsamt konkret, dass bestimmte Krankenhäuser im Moment nur unter entsprechenden Hürden oder grundsätzlich keine Ersatzvergütung erhalten. Das betreffe Krankenhäuser der Notfallkategorie „Basisnotfallversorgung“ sowie Krankenhäuser, die keiner oder einer Spezialkategorie zuzuordnen seien. Zu befürchten stehe, dass kleinere Häuser wie die der Kreisspitalstiftung Weißenhorn keine oder viel zu geringe Ausgleichszahlungen für die derzeitigen Corona-Dienstleistungen erhalten, was für die Kommunalpolitik nicht hinnehmbar sei.

    Zu befürchten sei deshalb:

    • Die betroffenen Kliniken nehmen aus wirtschaftlichen Gründen nur noch bedingt oder gar nicht mehr an der Versorgung von Covid-Patienten teil.
    • Es droht ein Versorgungsengpass von Covid-Patienten.
    • Es droht eine Überlastung der Schwerpunktkrankenhäuser, die Covid-Patienten behandeln.

    Die Forderungen der Landräte:

    • Schaffung von Strukturen und Regelungen, um den Patiententransfer aus stark belasteten oder bereits lokal überlasteten Regionen fest zu regeln. Damit soll einer Überlastungslage bereits im Vorfeld vorgebeugt werden und diese umgangen werden.
    • Entsprechende Ersatz-Vergütung für alle Krankenhäuser, die sich an einer solchen Kooperation beteiligen.

    Dadurch könnten auch kleinere Krankenhäuser in den ländlichen Regionen an der notwendigen Versorgung von Covid-Patienten teilnehmen, was ihnen sonst aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich wäre. Die schwäbischen Landräte bitten deshalb den Ministerpräsidenten, sich für eine unverzügliche Änderung der Finanzierungsregelung beim Bund einzusetzen. „Durch die gute und kollegiale Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern konnte bis jetzt ein Versorgungsengpass in Schwaben vermieden werden“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger. „Dies gilt es unbedingt weiter aufrecht zu erhalten.“ Deshalb müsse dringend verhindert werden, dass kleine, kommunale Kliniken aus finanziellen Gründen hierzu ihren Beitrag nicht weiter leisten könnten. „Wir sind für eine flächendeckende Versorgung aller Patientinnen und Patienten insbesondere auch auf die kleineren Häuser angewiesen.“

    146 neue Corona-Fälle im Landkreis Neu-Ulm seit Freitag

    Im Landkreis Neu-Ulm sind laut Landratsamt seit Freitag 146 neue Corona-Fälle dazugekommen. Die Sieben-Tage-Inzidenz betrug am Montag 214,6. (Quelle: Robert-Koch-Institut) (az)

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