Für den Landkreis Neu-Ulm gelten ab Mittwoch, 2. Dezember, zusätzliche Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Hintergrund ist die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Dienstag, 1. Dezember, in Kraft getreten ist. Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, wenn ein Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 und 300 Fällen pro 100.000 Einwohner überschreitet.
Landkreis Neu-Ulm