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Landkreis Neu-Ulm: Freigabe ist da: Ab Mittwoch gelten weitere Lockerungen im Kreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Freigabe ist da: Ab Mittwoch gelten weitere Lockerungen im Kreis Neu-Ulm

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    Im Kreis Neu-Ulm dürfen Biergärten am Mittwoch wieder unter Auflagen öffnen.
    Im Kreis Neu-Ulm dürfen Biergärten am Mittwoch wieder unter Auflagen öffnen. Foto: Tom Weller, dpa

    Vorfreude auf Lockerungen: Nachdem, wie bereits berichtet, im Kreis Neu-Ulm die Corona-Inzidenz am Sonntag fünf Tage in Folge unter dem Wert von 100 lag, ist ab Dienstag schon wieder mehr erlaubt. Damit aber beispielsweise die Außengastronomie öffnen darf, war noch eine Freigabe seitens des bayerischen Gesundheitsministeriums vonnöten. Die ist jetzt eingetroffen. Am Mittwoch kommt es also zu weiteren Lockerungen - auch in Ulm. Doch was heißt das für die Schulen? Und wann ist der nächste Schritt vorgesehen?

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