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  3. Landkreis Neu-Ulm: Freigabe ist da: Ab Mittwoch gelten weitere Lockerungen im Kreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm
31.05.2021

Freigabe ist da: Ab Mittwoch gelten weitere Lockerungen im Kreis Neu-Ulm

Im Kreis Neu-Ulm dürfen Biergärten am Mittwoch wieder unter Auflagen öffnen.
Foto: Tom Weller, dpa

Die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm sinkt weiter. Das Gesundheitsministerium stimmt Lockerungen ab Mittwoch zu. Wann kommen jetzt die nächsten?

Vorfreude auf Lockerungen: Nachdem, wie bereits berichtet, im Kreis Neu-Ulm die Corona-Inzidenz am Sonntag fünf Tage in Folge unter dem Wert von 100 lag, ist ab Dienstag schon wieder mehr erlaubt. Damit aber beispielsweise die Außengastronomie öffnen darf, war noch eine Freigabe seitens des bayerischen Gesundheitsministeriums vonnöten. Die ist jetzt eingetroffen. Am Mittwoch kommt es also zu weiteren Lockerungen - auch in Ulm. Doch was heißt das für die Schulen? Und wann ist der nächste Schritt vorgesehen?

Die Vorbereitungen in Biergärten in der Region laufen bereits auf Hochtouren. Endlich soll es wieder losgehen. Doch eigentlich war bis diesen Montag noch gar nicht zu 100 Prozent sicher, dass ab Mittwoch die Außengastronomie im Kreis Neu-Ulm unter Auflagen wieder öffnen darf. Die neue Allgemeinverfügung, die die neuen Corona-Regeln vorgibt, musste erst noch vom Ministerium freigegeben werden.

Ministerium stimmt Lockerungen zu: Das gilt ab Mittwoch im Kreis Neu-Ulm

Doch diese Freigabe sei jetzt eingetroffen, sagt Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes, im Gespräch mit unserer Redaktion. Ab Mittwoch sind unter anderem folgende Punkte wieder möglich:

  • Außengastronomie: Vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Haushalten, ist mindestens ein negativer Corona-Selbsttest erforderlich.
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos: Negativer Testnachweis ist erforderlich.
  • Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern - im professionellen Bereich als auch für Amateurensembles. Es gilt eine Testpflicht. Die Testpflicht entfällt bei einer stabilen Inzidenz unter 50.
  • Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung gestattet, dass alle negativ getestet wurden.
  • Fitnessstudios dürfen für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzungen sind ein negativer Test und Hygienemaßnahmen wie Maskenpflicht (außer beim Sport selbst). Die Testpflicht entfällt bei einer stabilen Inzidenz unter 50.
  • Sportveranstaltungen sind im Freien mit maximal 250 Zuschauern erlaubt. Es gilt eine Testpflicht, die ebenfalls bei einer stabilen Inzidenz unter 50 entfällt.
  • Freibäder können öffnen - unter einem entsprechenden Hygienekonzept. Notwendig sind auch eine Terminbuchung und ein negativer Test. Die Testpflicht entfällt auch hier bei einer stabilen Inzidenz unter 50.
  • Tourismus: Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen auch für touristische Zwecke öffnen. Voraussetzung: negativer Corona-Test bei Anreise und jeweils alle weiteren 48 Stunden.
  • Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen keinen negativen Test und werden nicht mitgezählt.

Für die Schulen im Kreis Neu-Ulm, die sich derzeit im Ferienbetrieb befinden, ändert sich aufgrund der stabilen Inzidenz unter 100 nichts. Hier sieht die Verordnung erst wieder Veränderungen ab einer stabilen Inzidenz unter 50 vor. Dann ist wieder voller Präsenzunterricht, das heißt ohne Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen, in allen Schularten möglich. Unabhängig davon ist ab dem 7. Juni, also nach den Pfingstferien, für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ("OP-Maske") auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.

Nächste Lockerungen im Kreis Neu-Ulm erst ab einer stabilen Corona-Inzidenz unter 50

Auch weitere Lockerungen, wie beispielsweise der Verzicht auf die Testpflicht, sind dann erst ab einer stabilen Corona-Inzidenz unter 50 vorgesehen. Am Montag, 31. Mai, lag der Wert der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner im Kreis Neu-Ulm bei 61,1. Änderungen kommen aber auch hier erst, wenn der Schwellenwert - wie bei 100 auch - an fünf aufeinanderfolgenden Tage unter 50 lag. Gleich bleibt auch das "Durcheinander" der nur schrittweise vollzogenen Lockerung. Heißt, es braucht gerade für eher weitreichendere Öffnungen wieder die Freigabe vom Ministerium.

In Ulm lag die Corona-Inzidenz am Montag bei 42,6 und damit den fünften aufeinanderfolgenden Werktag unter 100. Auch hier treten am Mittwoch, 2. Juni, die neuen Regeln in Kraft. Wurden in Baden-Württemberg aufgrund einer anderen Auffassung der Bundes-Notbremse bislang lediglich die Werktage gezählt, an denen die Inzidenz unter dem Schwellenwert lag, ist das künftig nicht mehr so. Berücksichtigt werden jetzt auch Sonn- und Feiertage.

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