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Landkreis Neu-Ulm
08.04.2021

Diese Corona-Regeln gelten ab Montag im Kreis Neu-Ulm

Im Landkreis Neu-Ulm gelten wie in ganz Bayern ab Montag neue Corona-Vorgaben.
Foto: Alexander Kaya

In Bayern gelten ab Montag neue Vorgaben im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Das hat auch Auswirkungen auf den Landkreis Neu-Ulm.

Der bayerische Ministerrat hat in seiner jüngsten Kabinettssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Regeln beschlossen. Hinzu kommen aber auch Neu-Regelungen der Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Dabei spielen unter anderem die Werte der Sieben-Tage-Inzidenz eine Rolle. Im Landkreis Neu-Ulm lag die Inzidenz am Donnerstag, 8. April, nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 87,9. Was heißt das also für die neuen Vorgaben ab Montag?

Wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte, gelten für den Landkreis Neu-Ulm ab Montag, 12. April, folgende Neuerungen:

  • Die bislang geplanten weiteren Öffnungsschritte bei einer Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April ausgesetzt.
  • Baumärkte, Gärtnereien, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Baumschulen und Buchhandlungen werden künftig wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Öffnungen sind also nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten.
  • Für den Einzelhandel gilt: Aufgrund der aktuellen Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm ist Einkaufen nur nach vorheriger Terminvereinbarung („Click & Meet“) mit einem Kunden pro 40 Quadratemeter Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
  • Schulen: Bei einer Inzidenz unter 100 gilt für Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Das gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Genauere Informationen und weitere Details seien erst möglich, sobald das Bayerische Gesundheitsministerium die neue Verordnung erlassen hat und diese in Kraft getreten ist, so das Landratsamt in seiner Mittelung. Bis auf Weiteres würden im Kreis Neu-Ulm aber die Regelungen gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 gelten. Alle aktuellen Regelungen für den Landkreis Neu-Ulm sind hier zu finden. (AZ)

So ist die Corona-Lage rund um den Landkreis Neu-Ulm

Rund um den Kreis Neu-Ulm meldete das RKI am Donnerstag, 8. April, folgende Inzidenzwerte:

  • Stadt Ulm: 96,2
  • Alb-Donau-Kreis: 106,6
  • Landkreis Biberach: 107,8
  • Landkreis Günzburg: 89,7
  • Landkreis Unterallgäu: 156,9

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