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Landkreis Neu-Ulm: Corona-Regeln: So kontrollieren Polizei und Behörden im Kreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Corona-Regeln: So kontrollieren Polizei und Behörden im Kreis Neu-Ulm

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    Seit 16. November gilt in Gaststätten in Bayern die 2G-Regel. Ob diese eingehalten wird, kontrollieren Polizei und Landratsämter.
    Seit 16. November gilt in Gaststätten in Bayern die 2G-Regel. Ob diese eingehalten wird, kontrollieren Polizei und Landratsämter. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    In weiten Teilen des öffentlichen Lebens gilt in Bayern inzwischen die 2G-Regel. Das heißt, es dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene beispielsweise in eine Gaststätte oder zum Friseur gehen. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbädern oder Zoos gilt sogar 2G plus - man braucht also als Geimpfter oder Genesener zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Im öffentlichen Nahverkehr ist wiederum 3G vorgeschrieben, Fahrgäste müssen also getestet, geimpft oder genesen sein. Doch wie wird die Einhaltung der Corona-Regeln im Landkreis Neu-Ulm eigentlich kontrolliert?

    Das Landratsamt Neu-Ulm habe gemeinsam mit der Polizei vergangene Woche damit begonnen, verstärkt die Einhaltung der aktuellen Regelungen im ganzen Landkreis zu kontrollieren, teilte Pressesprecherin Kerstin Weidner auf Anfrage mit. "Bis jetzt haben mehrere Schwerpunktkontrollen unter anderem in Neu-Ulm, Senden, Elchingen und Weißenhorn stattgefunden." Im Mittelpunkt hätten dabei die Gastronomie sowie körpernahe Dienstleiter, aber auch Mischbetriebe wie Bäckereien gestanden.

    Bei Corona-Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro

    "Bei den Kontrollen wurden bis jetzt ein halbes Dutzend Verstöße festgestellt", so Weidner. Dabei seien vor allem in der Gastronomie Verstöße gegen die Nachweispflichten beim Personal und in seltenen Fällen bei den Kunden sowie eine Missachtung der Zugangsbeschränkungen festgestellt worden. Nach Auswertung der einzelnen Fälle werde entschieden, wie diese geahndet werden. Bei Corona-Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro verhängt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Wirt nicht sicherstellt, dass Gäste Impf- oder Genesenennachweise vorweisen. Wenn jemand gegen die Maskenpflicht verstößt, werden 250 Euro fällig.

    Erfreulicherweise seien die überprüften "körpernahen Dienstleister", zu denen beispielsweise Friseur- oder Kosmetikbetriebe gehören, allesamt ohne Beanstandung geblieben, teilte das Landratsamt mit. Generell sei zu sagen, dass sowohl Betreiber als auch Kunden Verständnis für die Kontrollen zeigten und sich kooperativ verhielten. Betreiber seien für Beratungen und Hilfestellungen in vielen Fällen dankbar.

    In der Gastronomie im Landkreis Neu-Ulm gilt die 2G-Regel

    Das ist auch die Erfahrung der Polizei. "Es gab nur ganz vereinzelt Widerstände oder unkooperatives Verhalten", sagte Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Die Kontrollen stießen auf eine relativ hohe Akzeptanz. Stabik stellte aber auch klar: "Wenn wir Verstöße feststellen, dann werden die verfolgt, ohne Wenn und Aber." Die Polizei gehe natürlich auch Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Teilweise laufen die Schwerpunktaktionen in Eigenregie der Polizei, teilweise gemeinsam mit den Landratsämtern. Im Zeitraum vom 12. bis 22. November habe es beispielsweise im Landkreis Neu-Ulm 170 Gaststättenkontrollen gegeben. Dabei wurden insgesamt 15 Verstöße festgestellt, meist fehlende Impf- oder Testnachweise.

    Die Beamten machen zum Teil aber auch durchaus positive Erfahrungen bei ihren Kontrollen. So habe es etwa bei einer Hochzeit in Elchingen mit 400 Gästen keinerlei Beanstandungen gegeben. Und auch ein Eishockeyspiel in Neu-Ulm war aus Sicht der Polizei vorbildlich organisiert.

    Die Polizei kontrolliert auch im öffentlichen Nahverkehr

    Polizeisprecher Stabik kündigte für die nächste Zeit weitere Kontrollaktionen an, sowohl in der Gastronomie als auch zum Beispiel in Fitnessstudios oder im öffentlichen Nahverkehr. In Bus und Bahn müssen die Fahrgäste nach wie vor Maske tragen. Außerdem gilt seit Mittwoch bundesweit die 3G-Regel.

    "Alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen müssen demnach geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Schnell- oder PCR-Test vorlegen können", teilte dazu der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (Ding) mit, der unter anderem im Landkreis Neu-Ulm und in Ulm den öffentlichen Nahverkehr organisiert. Der Nachweis sei dem Personal der Verkehrsunternehmen auf Verlangen vorzuzeigen. Ausgenommen hiervon seien generell Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gelte für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen. "Wenn der 3G-Status nicht nachgewiesen kann, entfällt die Beförderungspflicht, und der Fahrgast kann aus dem Fahrzeug verwiesen werden", informierte der Verbund.

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