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Landkreis Neu-Ulm
25.03.2021

Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm jetzt über 50: Was sind die Folgen?

Die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 hat der Landkreis Neu-Ulm noch nicht erreicht. Doch jetzt stieg der Wert wieder über 50.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Der Landkreis Neu-Ulm konnte lange die Corona-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 50 halten. Seit Donnerstag ist das nicht mehr so. Kommen jetzt weitere Einschränkungen?

Lange war der Landkreis Neu-Ulm auf dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts (RKI) fast ein einsamer gelber Fleck in Süddeutschland. Zur Freude unter anderem des Einzelhandels. Doch seit heute, Donnerstag, 25. März, ist auch das Kreisgebiet zwischen Donau und Iller rot. Das bedeutet: Die Corona-Inzidenz ist wieder über den Schwellenwert von 50 gestiegen. Der Wert der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner liegt jetzt laut RKI bei 64,5. Welche Folgen hat das für weitere Einschränkungen?

Vorerst keine, erklärt Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes. Die neuen Regelungen würden erst dann in Kraft treten, wenn der Inzidenz-Wert drei Tage in Folge über 50 liegt. In dem Fall würde dann das Landratsamt die Lage am darauffolgenden Tag feststellen - und die entsprechenden neuen Vorgaben veröffentlichen, die dann wieder einen Tag später gelten. Demnach würden aktuell frühestens am Montag, 29. März, weitere Einschränkungen in Kraft treten. Weil aber laut Kerstin Weidner am Sonntag keine amtliche Mitteilung veröffentlicht werden könne, verschiebt sich das Szenario um einen Tag nach hinten - heißt folgendes:

  • Tag 1: Heute, Donnerstag, 25. März: Inzidenz bei 64,5 - also über 50,
  • Tag 2: Freitag, 26. März: Inzidenz über 50,
  • Tag 3: Samstag, 27. März: Inzidenz über 50,
  • Tag 4: Sonntag, 28. März: Das Landratsamt Neu-Ulm würde normalerweise die neuen Vorgaben veröffentlichen, kann das aber an einem Sonntag nicht.
  • Tag 5: Montag, 29. März: Die neuen Vorgaben werden veröffentlicht.
  • Tag 6: Dienstag, 30. März: Ab 0 Uhr gelten die neuen Regelungen.

Folgende Regeln gelten in Bayern ab Corona-Inzidenz über 50

Sollte das so kommen, ist im Neu-Ulmer Kreisgebiet nach derzeitigem Stand mit folgenden Veränderungen zu rechnen:

  • "Click & Meet" im Einzelhandel, heißt: ein Kunde pro angefangene 50 Quadratmeter, vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung,
  • Buchhandlungen bleiben offen, hier gilt kein "Click & Meet". Voraussetzung ist ein Hygienekonzept und eine Begrenzung auf einen Kunden je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, darüber hinaus ein Kunde je 20 Quadratmeter. Unter gleichen Voraussetzungen können Büchereien, Archive und Bibliotheken öffnen,
  • Besuch von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten nur noch mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung,
  • Kontaktfreier Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auf Sportanlagen.

Bei den Kontaktbeschränkungen bleiben die Vorgaben unverändert. Treffen darf sich demnach ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt, aber maximal fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. Bei den Kontaktbeschränkungen kann es laut aktueller Verordnung erst bei Werten unter 35 oder über 100 zu möglichen Veränderungen kommen. Steigt die Inzidenz über 100 könnte die sogenannte "Notbremse" gezogen werden, die unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht ziehen könnte:

  • Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr,
  • Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus nur eine Person.

Inwiefern aber die erst erlassene und zwischenzeitliche wieder zurückgenommene sogenannte Osterruhe Auswirkungen auf mögliche Änderungen der Vorgaben haben könnte, konnte Landratsamtssprecherin Weidner noch nicht sagen. Die Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seien bislang nicht veröffentlicht worden. Somit würden nicht alle Details dem Landratsamt vorliegen. Es sei durchaus möglich, dass die Regelungen abweichend sein könnten. Doch bis mindestens Montagabend sollten die Vorgaben ja wie gehabt bleiben.

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Wie sind die Corona-Inzidenzen rund um den Kreis Neu-Ulm?

Warum der Landkreis Neu-Ulm im Vergleich zu den angrenzen Stadt- und Landkreisen so lange einen Wert unter 50 halten konnte, ist unklar. Das Landratsamt ging aber schon vor wenigen Tagen davon aus, dass dieser Zustand nicht von allzu langer Dauer sein könnte. Seit dem 6. März stieg die Corona-Inzidenz erstmals wieder über den Schwellenwert. So ist laut RKI aktuell die Lage in angrenzenden Gebieten:

  • Stadt Ulm: 75,7
  • Alb-Donau-Kreis: 89,9
  • Landkreis Günzburg: 103,9
  • Landkreis Unterallgäu: 176,8
  • Landkreis Biberach: 114,8

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