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Landkreis Neu-Ulm: Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm wieder unter 100: Was heißt das jetzt?

Landkreis Neu-Ulm

Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm wieder unter 100: Was heißt das jetzt?

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    Die Corona-Inzidenz ist im Landkreis Neu-Ulm wieder gesunken.
    Die Corona-Inzidenz ist im Landkreis Neu-Ulm wieder gesunken. Foto: Alexander Kaya

    Gestern so, heute so - und morgen wieder anders: Hatte die Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm am Mittwoch noch den Schwellenwert von 100 überschritten, ist sie nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Donnerstag, 1. April, wieder leicht gesunken: Der Wert der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner lag bei 92,5. Was bedeutet das jetzt für weitere Einschränkungen? Was gilt an Ostern?

    Noch am Mittwoch drohten - wie berichtet - neue, striktere Maßnahmen. Die Inzidenz hatte binnen weniger Tage mit einem Wert von 102,7 die nächste Stufe erreicht. Dabei war es noch nicht einmal eine Woche her, dass der Landkreis Neu-Ulm den Wert von 50 überschritten hatte: Am Donnerstag, 25. März, sprang die Inzidenz auf 64,5 - und sank danach nicht wieder.

    Die Folge: Seit Dienstag, 30. März, gelten weitere Einschränkungen im Kreisgebiet. So ist beispielsweise im Einzelhandel nur noch "Click & Meet" möglich, also Einkaufen mit vorheriger Terminvereinbarung.

    Corona-Inzidenz drei Tage in Folge über 100 - direkt danach neue Regeln

    Am Mittwoch, 31. März, erreichte die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm dann die nächste Stufe. Der Wert von 100 wurde überschritten. Wäre das insgesamt drei Tage in Folge so gewesen, würden schon am direkt darauffolgenden Tag, also frühestens am Karsamstag, 3. April, neue Vorgaben gelten. Darunter zum Beispiel:

    • Kontaktbeschränkung bei Treffen auf ein Haushalt plus nur noch eine weitere Person,
    • Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr,
    • Museen, Gärten etc. geschlossen,
    • Im Einzelhandel nur noch "Click & Collect" möglich.

    Doch jetzt sieht die Lage wieder etwas anders aus. Weil die Corona-Inzidenz am Gründonnerstag, 1. April, im Landkreis Neu-Ulm laut RKI wieder unter den Wert von 100 gesunken ist, fängt das Spielchen quasi wieder bei Null an. Es gelten also weiterhin die Regeln für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 - unter anderem folgende:

    • Private Treffen sind mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie einem weiteren Haushalt gestattet. Es dürfen sich aber nur maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
    • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote(Click & Meet).
    • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten bleibt möglich.
    • Individualsport ist möglich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Außenbereich Kinder unter 14 Jahren, die zum Haushalt dazugehören, nicht mitgezählt. Sport in Gruppen ist möglich mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich.

    Sollte die Inzidenz aber am Freitag, 2. April, wieder die 100 überschreiten und die darauffolgenden beiden Tage auch, würden ab Ostermontag, 5. April, die neuen Regeln gelten. Aufgrund des hohen Werts sei laut einer Sprecherin des Landratsamtes eine sogenannte "Unverzüglichkeit" gegeben, sodass auch für die Veröffentlichung der neuen Regeln andere Vorgaben gelten würden.

    Können neue Corona-Regeln an einem Sonntag veröffentlicht werden?

    Beim Überschreiten der 50er-Schwelle nämlich fiel der Tag der Veröffentlichung der neuen Regeln - wie jetzt dann möglicherweise auch - auf einen Sonntag. Weil aber damals, so erklärte es eine Behördensprecherin, an einem Sonntag kein Amtsblatt veröffentlicht werden kann, erfolgte die Bekanntmachung der neuen Vorgaben erst am Montag - und sie traten am Dienstag in Kraft.

    Beim Schwellenwert über 100 sei aber eine "Unverzüglichkeit" gegeben, weshalb die neuen Regeln direkt nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit überschrittenem Inzidenzwert verkündet und dann auch gleich am nächsten Tag gelten. Für die Veröffentlichung sei eine Bekanntmachung auf der Webseite ausreichend, heißt es.

    So ist die Corona-Lage rund um den Kreis Neu-Ulm

    • Stadt Ulm: 149,1
    • Alb-Donau-Kreis: 122,8
    • Landkreis Günzburg: 87,4
    • Landkreis Unterallgäu: 186,5
    • Landkreis Biberach: 149,0

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