Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Landkreis Neu-Ulm: Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm unter 50: Diese neuen Regeln kommen jetzt

Landkreis Neu-Ulm
16.06.2021

Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm unter 50: Diese neuen Regeln kommen jetzt

In vielen Bereichen fällt im Landkreis Neu-Ulm jetzt die Testpflicht weg.
Foto: Sebastian Gollnow / dpa (Symbolbild)

Fünf Tage in Folge lag die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm unter 50. Jetzt kommen weitere Lockerungen. Welche Regeln gelten? Und was kommt eigentlich danach?

Die Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm lag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts am Mittwoch, 16. Juni, bei 35,4 und damit den fünften aufeinanderfolgen Tag unter dem Schwellenwert von 50. Damit ist der Weg frei für weitere Lockerungen. Doch was kommt danach?

Aufgrund der stabilen Inzidenzwerte unter 50 treten die neuen Regeln am Freitag, 18. Juni, in Kraft. In vielen Bereichen fällt dann die Testpflicht weg. Auch für die Schüler kommt es zu Veränderungen. Unverändert bleibt hingegen die Situation für das Nachtleben. Bars, Klubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Wann ist das Leben im Kreis Neu-Ulm wieder "normal"?

Wann die wieder öffnen dürfen oder wann die Kontaktbeschränkungen komplett fallen, ist jedoch unklar und sieht die aktuelle bayerische Infektionsschutzverordnung auch nicht vor, wie Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes auf Nachfrage erklärt. "Wir haben keine Info, was geplant ist", sagt Weidner.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Die derzeit gültige Verordnung würde am 4. Juli auslaufen. Bisher sei es so gewesen, dass diese entweder verlängert oder eine andere, neue Regelung in Kraft tritt. Wie es weitergeht, sei vom bayerischen Kabinett abhängig.

Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag, 18. Juni, im Kreis Neu-Ulm

Ungeachtet dessen, gelten im Landkreis Neu-Ulm ab Freitag, 18. Juni, unter anderem folgende Regeln - ein Überblick:

Lesen Sie dazu auch

Private Treffen sind mit bis zu zehn Personen möglich. Dabei ist egal, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Genesene und Geimpfte zählen weiter nicht mit. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Taufen oder sonstige private Feiern zu besonderen Anlässen sind weiter möglich: draußen mit 100 Menschen, drinnen mit 50 Menschen.

Gastronomie Restaurants dürfen weiterhin innen und außen von 5 bis 24 Uhr geöffnet haben. Reine Schankwirtschaften wie Bars dürfen hingegen nur den Außenbereich öffnen. Jedoch entfällt in beiden Fällen die Testpflicht. Bei der Hotellerie müssen Gäste nur noch bei der Anreise einen negativen Test vorweisen und nicht mehr alle 48 Stunden.

Kultur und Kinos Auch hier fällt die Testpflicht weg. Bei Open-Air-Veranstaltungen bleibt die Beschränkung der Personenanzahl auf bis zu 500 Gäste bestehen.

Schule Schülerinnen und Schüler werden in Präsenz unterrichtet - auch dann, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die zweimal wöchentlichen Tests bleiben. Zwischenzeitlich wurde die Maskenpflicht gelockert.

Kindergarten In den Kindergärten und Krippen gilt eine ähnliche Regelung wie in den Schulen: Kinder können vor Ort im Regelbetrieb betreut werden. Gruppen dürfen sich jetzt auch wieder treffen und gemeinsam spielen.

Sport Alle Sportarten sind wieder komplett ohne Personenbeschränkungen erlaubt. Die Testpflicht fällt weg. In Sportstätten, wo kein Sport ausgeübt wird, muss Maske getragen werden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Freizeit Solarien, Saunen, Thermen und Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Besucher brauchen keinen negativen Corona-Test mehr vorzuweisen. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht. Das heißt zum Beispiel für Zoos und Parks, dass Besucher auf dem Gelände keine Maske mehr tragen müssen. Öffnen dürfen jetzt auch Indoorspielplätze.

Nachtleben Bars, Klubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Im Alb-Donau-Kreis gelten ab Freitag schon wieder neue Regeln

Im benachbarten Alb-Donau-Kreis lag die Corona-Inzidenz bereits am Donnerstag, 10. Juni, den fünften Tag in Folge unter dem für weitere Öffnungen relevanten Wert von 35. Dort traten, wie bereits berichtet, schon am Freitag, 11. Juni, neue Lockerungen in Kraft. Auch hier ist allerdings unklar, wie es weitergeht. Auch in Ulm gab das RKI fünf Tage in Folge einen Wert unter 35 an. Hier gelten seit Sonntag, 13. Juni, die gleichen Lockerungen wie im Alb-Donau-Kreis. Die weiteren Inzidenzen rund um den Landkreis Neu-Ulm:

  • Stadt Ulm: 26,8
  • Alb-Donau-Kreis: 17,3
  • Landkreis Biberach: 20,4
  • Landkreis Unterallgäu: 18,6
  • Landkreis Günzburg: 35,4
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.