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Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm unter 50: Diese neuen Regeln kommen jetzt
![In vielen Bereichen fällt im Landkreis Neu-Ulm jetzt die Testpflicht weg. In vielen Bereichen fällt im Landkreis Neu-Ulm jetzt die Testpflicht weg.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Fünf Tage in Folge lag die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm unter 50. Jetzt kommen weitere Lockerungen. Welche Regeln gelten? Und was kommt eigentlich danach?
![Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm unter 50: Diese neuen Regeln kommen jetzt Michael Kroha](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/bilder/crop57518471/6503059192-cv1_1-w40-owebp/Autorenprofil-Foto-Kroha-Michael?t=.jpg)
Die Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm lag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts am Mittwoch, 16. Juni, bei 35,4 und damit den fünften aufeinanderfolgen Tag unter dem Schwellenwert von 50. Damit ist der Weg frei für weitere Lockerungen. Doch was kommt danach?
Aufgrund der stabilen Inzidenzwerte unter 50 treten die neuen Regeln am Freitag, 18. Juni, in Kraft. In vielen Bereichen fällt dann die Testpflicht weg. Auch für die Schüler kommt es zu Veränderungen. Unverändert bleibt hingegen die Situation für das Nachtleben. Bars, Klubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Wann ist das Leben im Kreis Neu-Ulm wieder "normal"?
Wann die wieder öffnen dürfen oder wann die Kontaktbeschränkungen komplett fallen, ist jedoch unklar und sieht die aktuelle bayerische Infektionsschutzverordnung auch nicht vor, wie Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes auf Nachfrage erklärt. "Wir haben keine Info, was geplant ist", sagt Weidner.
Die derzeit gültige Verordnung würde am 4. Juli auslaufen. Bisher sei es so gewesen, dass diese entweder verlängert oder eine andere, neue Regelung in Kraft tritt. Wie es weitergeht, sei vom bayerischen Kabinett abhängig.
Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag, 18. Juni, im Kreis Neu-Ulm
Ungeachtet dessen, gelten im Landkreis Neu-Ulm ab Freitag, 18. Juni, unter anderem folgende Regeln - ein Überblick:
Private Treffen sind mit bis zu zehn Personen möglich. Dabei ist egal, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Genesene und Geimpfte zählen weiter nicht mit. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Taufen oder sonstige private Feiern zu besonderen Anlässen sind weiter möglich: draußen mit 100 Menschen, drinnen mit 50 Menschen.
Gastronomie Restaurants dürfen weiterhin innen und außen von 5 bis 24 Uhr geöffnet haben. Reine Schankwirtschaften wie Bars dürfen hingegen nur den Außenbereich öffnen. Jedoch entfällt in beiden Fällen die Testpflicht. Bei der Hotellerie müssen Gäste nur noch bei der Anreise einen negativen Test vorweisen und nicht mehr alle 48 Stunden.
Kultur und Kinos Auch hier fällt die Testpflicht weg. Bei Open-Air-Veranstaltungen bleibt die Beschränkung der Personenanzahl auf bis zu 500 Gäste bestehen.
Schule Schülerinnen und Schüler werden in Präsenz unterrichtet - auch dann, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die zweimal wöchentlichen Tests bleiben. Zwischenzeitlich wurde die Maskenpflicht gelockert.
Kindergarten In den Kindergärten und Krippen gilt eine ähnliche Regelung wie in den Schulen: Kinder können vor Ort im Regelbetrieb betreut werden. Gruppen dürfen sich jetzt auch wieder treffen und gemeinsam spielen.
Sport Alle Sportarten sind wieder komplett ohne Personenbeschränkungen erlaubt. Die Testpflicht fällt weg. In Sportstätten, wo kein Sport ausgeübt wird, muss Maske getragen werden.
Freizeit Solarien, Saunen, Thermen und Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Besucher brauchen keinen negativen Corona-Test mehr vorzuweisen. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht. Das heißt zum Beispiel für Zoos und Parks, dass Besucher auf dem Gelände keine Maske mehr tragen müssen. Öffnen dürfen jetzt auch Indoorspielplätze.
Nachtleben Bars, Klubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Im Alb-Donau-Kreis gelten ab Freitag schon wieder neue Regeln
Im benachbarten Alb-Donau-Kreis lag die Corona-Inzidenz bereits am Donnerstag, 10. Juni, den fünften Tag in Folge unter dem für weitere Öffnungen relevanten Wert von 35. Dort traten, wie bereits berichtet, schon am Freitag, 11. Juni, neue Lockerungen in Kraft. Auch hier ist allerdings unklar, wie es weitergeht. Auch in Ulm gab das RKI fünf Tage in Folge einen Wert unter 35 an. Hier gelten seit Sonntag, 13. Juni, die gleichen Lockerungen wie im Alb-Donau-Kreis. Die weiteren Inzidenzen rund um den Landkreis Neu-Ulm:
- Stadt Ulm: 26,8
- Alb-Donau-Kreis: 17,3
- Landkreis Biberach: 20,4
- Landkreis Unterallgäu: 18,6
- Landkreis Günzburg: 35,4
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