Es ist noch nicht der höchste jemals vermeldete Wert, aber die nächste Schwelle ist nun überschritten: Im Landkreis Neu-Ulm lag die Corona-Inzidenz am Donnerstag, 22. April, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 204,3. Wie geht es jetzt weiter? Und welche Auswirkungen hat die angekündigte Bundes-Notbremse?
Vorerst bleibt es bei den derzeit gültigen Regeln, erklärt Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgen Tagen über 200 bleibt, kommt es zu Veränderungen. Die neuen Vorgaben würden somit frühestens ab Sonntag, 25. April, gelten.
Gemäß der aktuellen, noch bestehenden Verordnung würde sich dann, wie bereits berichtet, lediglich für den Einzelhandel etwas ändern. Wo bislang das Modell "Click & Meet" möglich ist, also Einkaufen im Laden mit vorheriger Terminvereinbarung und einem negativen Test, wäre dann nur noch "Click & Collect" erlaubt.
"Frust" bei den Menschen: Landratsamt Neu-Ulm bittet um Verständnis
Der Bundestag hat über die deutschlandweit einheitliche sogenannte "Bundes-Notbremse" schon entschieden. Am Donnerstag hat auch der Bundesrat sie durchgewunken. Endgültig beschlossen ist aber noch nicht - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss noch zustimmen. Damit liegt aber auch dem Neu-Ulmer Landratsamt noch keine finale Verordnung vor. So sei es auch nicht möglich, verlässliche Aussagen darüber zu treffen, welche Auswirkungen das auf die Vorgaben im Kreis haben könnte. Neben zum Teil wichtigen Detailfragen sei so beispielsweise noch vollkommen unklar, ab wann diese "Bundes-Notbremse" überhaupt gelten würde, so Behördensprecherin Weidner.
Dass diese Unklarheit bei vielen Menschen, die derzeit auch beim Landratsamt anrufen, um mehr über die möglichen neuen Regeln zu erfahren, "Frust" auslösen, könne sie verstehen. Weidner bittet aber auch um Verständnis, dass sie und ihre Kollegen - beispielsweise beim Gewerbeamt - derzeit nicht mehr sagen können.
Welche Auswirkungen hat die "Bundes-Notbremse" auf den Landkreis Neu-Um?
Die „Bundesnotbremse“ sieht vor, dass bei Kreisen und Städten ab einer Inzidenz von über 100 neue, einheitliche Regeln gelten würden. Zum Teil bestehen diese Regeln aber in Bayern und auch im Kreis Neu-Ulm schon. So zum Beispiel die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr. Neu wäre hingegen, dass bis 24 Uhr Spaziergänge und Sport alleine erlaubt sind.
Kerstein Weidner gibt jedoch zu bedenken, dass der Freistaat wohl auch die Möglichkeit habe, die bundesweit beschlossenen Maßnahmen nochmal strikter zu fassen. Ob dies aber tatsächlich so kommt, ist offen.
Im Bereich Schule könnte es aber so kommen. Denn wo in Bayern aktuell der Wert von 100 gilt, sieht die „Bundesnotbremse“ sieht erst eine Veränderung ab einer Inzidenz von 165 vor: Schülerinnen und Schüler müssten sich erst dann wieder auf Homeschooling einstellen. Präsenzunterricht wäre gestoppt. Ausnahmen für Abschlussklassen sollen aber möglich bleiben. Welche Klassen damit gemeint sind, ist unklar.
Bei den Kontaktbeschränkungen würde die Situation hingegen unverändert bleiben. Ab einer 100er-Schwelle dürfte sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Auch beim Einzelhandel würden die Vorgaben bei einer Inzidenz ab 100 gleich bleiben: Läden dürften Kunden dann nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Sprich: Das Modell „Click & Meet“ würde gelten. Jedoch würde – anders als es jetzt im Landkreis Neu-Ulm droht – der Schritt zu „Click & Collect“ laut der geplanten „Bundesnotbremse“ schon bei einer Inzidenz ab 150 greifen, sodass nur noch das Abholen bestellter Waren möglich ist. Hier wäre die bundesweite, weil strengere Vorgabe dann maßgebend.
So ist die Corona-Lage rund um den Landkreis Neu-Ulm
Die am Donnerstag, 22. April, vom RKI gemeldete Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm von 204,3 nähert sich nach und nach dem jemals im Kreis Neu-Ulm vermeldeten Spitzenwert. Dieser war laut RKI kurz vor Weihnachten: Am 14. Dezember lag die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner bei 239,7. Rund dem Kreis Neu-Ulm meldete das RKI am Donnerstag folgende Werte:
- Stadt Ulm: 204,3
- Alb-Donau-Kreis: 194,8
- Landkreis Biberach: 194,3
- Landkreis Unterallgäu: 211,9
- Landkreis Günzburg: 266,1
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