Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm jetzt über 100: Was sind die Folgen?
Die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm hat die nächste Stufe erreicht. Kommen weitere Einschränkungen jetzt schon vor Ostern? Ein Überblick.
Vor wenigen Tagen freute man sich im Landkreis Neu-Ulm, dass die Corona-Inzidenz im Vergleich zum Umland lange unter dem Schwellenwert von 50 geblieben war. Doch am Mittwoch, 31. März, wurde nun die nächste Stufe erreicht: Der Wert der Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner lag im Kreis Neu-Ulm laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) bei 102,7. Jetzt droht also die Notbremse! Was heißt das für weitere Einschränkungen? Gelten sie schon an Ostern?
Nicht einmal eine Woche ist es her, dass der Landkreis Neu-Ulm den Wert von 50 erstmals nach wenigen Wochen wieder überschritten hatte: Am Donnerstag, 25. März, sprang die Inzidenz auf 64,5 - und sank danach nicht wieder. Die Folge: Seit Dienstag, 30. März, gelten weitere Einschränkungen im Kreisgebiet. So war beispielsweise im Einzelhandel nur noch "Click & Meet" möglich, also ein Einkaufen mit vorheriger Terminvereinbarung.
Neue Corona-Regeln könnten im Kreis Neu-Ulm schon ab Karsamstag gelten
Doch offensichtlich zeigen diese strikteren Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung. Die Werte steigen weiter. Und so könnte es schon bald so weit kommen, dass im Landkreis Neu-Ulm die sogenannte "Notbremse" gezogen werden muss, die weitere Einschränkungen zur Folge hätte. Und anders als noch beim Wert von 50 könnten diese noch schneller kommen. Weil eine "erhöhte Dringlichkeit" gegeben sei, so eine Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes. Bleibt die Corona-Inzidenz also weiter über 100, drohen schon am Karsamstag neue Regeln - und zwar bei folgendem Szenario:
- Tag 1 über 100 am Mittwoch, 31. März: Inzidenz bei 102,7
- Tag 2 über 100 am Donnerstag, 1. April
- Tag 3 über 100 am Freitag, 2. April: Das Landratsamt veröffentlich noch am selben Tag die neuen Regeln, die sofort am darauffolgenden Tag gelten.
- Tag 4 am Samstag, 3. April: Neue Regeln treten ab 0 Uhr in Kraft.
Welche weiteren Einschränkungen im Detail kommen könnten, sei derzeit noch nicht ganz klar, so die Sprecherin im Gespräch mit unserer Redaktion. Fest steht aber, dass die Kontaktbeschränkungen weiter reduziert werden - und das hätte erhebliche Auswirkungen auf das bevorstehende Osterfest.
Ab Karsamstag schon könnten dann nämlich nur noch Treffen des eigenen Hausstandes mit einer einzigen weiteren Person möglich sein. Kinder im Alter unter 14 Jahren werden hier weiterhin nicht mitgezählt. Zudem kommt auch die nächtliche Ausgangssperre wieder. Zwischen 22 und 5 Uhr darf dann nur noch mit triftigem Grund das Haus verlassen werden. Dazu zählen unter anderem:
- berufliche Tätigkeiten
- das Versorgen pflegebedürftiger Personen
- medizinische Termine
- die Begleitung Sterbender
- etc.
Für die Gastronomie ändert sich nichts. Bars und Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben, Lieferdienste und die Essensausgabe "to go" aber bleiben erlaubt. Freizeiteinrichtungen wie botanische Gärten oder Museen müssen hingegen wieder schließen. Ein "Click & Meet" ist hier nicht mehr möglich. Genauso im Einzelhandel. Hier gilt dann wieder das Modell "Click & Collect". Sport ist fortan nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person möglich. Mannschaftssport ist verboten. Die Öffnung körpernaher Dienstleistungsbetriebe, wie Friseure, ist weiterhin möglich - bei vorheriger Terminvereinbarung.
Welche neuen Regeln wann für Schulen und Kindertagesstätten gelten könnten, werde intern noch besprochen, so die Behördensprecherin.
So ist laut RKI die Corona-Lage rund um den Landkreis Neu-Ulm
- Stadt Ulm: 144,3
- Alb-Donau-Kreis: 131,9
- Landkreis Günzburg: 89,0
- Landkreis Unterallgäu: 190,6
- Landkreis Biberach: 146,6
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